Die Reform des Pressegesetzes in Polen enthält Änderungen der geltenden Regeln zur Autorisierung von Presseerklärungen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Wizerkaniuk v. Poland soll umgesetzt werden, indem gesetzliche Fristen für die Erteilung einer Genehmigung für die Vorveröffentlichung eingeführt werden: 24 Stunden für Tageszeitungen und 3 Tage für Magazine. Trotzdem können Journalistinnen noch immer belangt werden, wenn sie keine Vorveröffentlichungsgenehmigung für eine ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Veröffentlichung eingeholt haben.