Am vergangenen Montag, dem 10. Juli, hat das Kantonalgericht in Den Haag eine Grundschule zu einer Entschädigung von 500€ verurteilt, weil sie den Termin für das Schulbild auf den Tag des islamischen Opferfestes gelegt hatte. Der Fall wurde vorgebracht von den Eltern von zwei Schülern, die nicht teilnehmen konnten, weil die Aufnahmen am selben Tag wie das religiöse Ereignis stattfanden. Da keine ordnungsgemäße Alternative für das Gruppenbild angeboten wurde hielt das Gericht fest, dass die Schule eine indirekte Unterscheidung machte und damit das Recht auf Gleichbehandlung verletzte.