Das Ministerium für Sicherheit und Justiz gab bekannt, dass letztes Jahr 50 Asylanträge wegen des Verdachts der Beteiligung an Kriegsverbrechen abgelehnt wurden. Unter Anderem von 10 Menschen aus Syrien. Diese Personen haben einen sogenannten 1F-Status, sie fallen nicht unter die Flüchtlingskonvention und sollten eigentlich in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden.Die Syrer können (noch) nicht ausgewiesen werden, da es in ihrem eigenen Land zu gefährlich ist. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention dürfen Flüchtlinge nicht in gefährliche Länder ausgewiesen werden.