Der Staatsrat hat letzte Woche eine Entscheidung des Wirtschaftsministers Henk Kamp über den Gas Abbau in Groningen aufgehoben. Das Gericht ging unter Anderem davon aus, dass die Interpretation von Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonventiondes Ministers zu streng sei. Kamp setzte eine akute Lebensbedrohung voraus, der Richter urteilte aber, dass er weitere Einschränkungen hätte erwägen müssen. Wegen der Überschneidung positiver Verpflichtungen hat der Richter auch in Bezug auf Artikel 8 der Konvention gleich entschieden.