Der Oberste Gerichtshof bestätigte am 29. März die Verurteilungen durch das Berufungsgericht von Arnheim-Leeuwarden von drei Angeklagten für Volksverhetzung und Diskriminierung.Bei einer Demonstration der rechtsextremen niederländischen Volksunion im Jahr 2011 in Enschede hatten die Angeklagten gerufen: "Ali B. und Mustafa, geht zurück nach Ankara!" Zuvor hatte das Gericht entschieden, diese Aussagen zielten darauf ab, die Moral zu schädigen und eine Volksgruppe im allgemeinen zu diskreditieren. Daher hätten sei verleumderischen Charakter und seien eine Anstiftung zu Diskriminierung.