Auch nachdem die Europäische Kommission im April letzten Jahres als Reaktion auf die wiederholten Angriffe polnischer Behörden auf die Rechtsstaatlichkeit ein drittes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, hat sich die Situation weiter erheblich verschlechtert. Wir haben jetzt die beispiellose und beängstigende Stufe erreicht, in der polnische Richter für die Anwendung des EU-Rechts in der Auslegung durch den EuGH durch mehrere willkürliche Disziplinaruntersuchungen, formelle Disziplinarverfahren und Sanktionen drangsaliert werden. In einem konkreten Fall hatte es ein Richter "gewagt" Fragen zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.
Die polnischen Behörden stellen nun offen die Autorität der kürzlich vom EuGH und der noch nicht vereinnahmten Arbeits- und Sozialkammer des eigenen Obersten Gerichtshofs erlassenen Urteile in Frage. Diese Urteile betreffen sowohl die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen des bereits erwähnten anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens angefochten wird, als auch den neuen Nationalrat der Justiz, dessen mangelnde Unabhängigkeit zuvor zur Aussetzung aus dem Europäischen Netzwerk der Räte für das Justizwesen (ENCJ) geführt hatte.
Als Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern, die sich auf Fragen der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte spezialisiert haben, schreiben wir diesen offenen Brief, um Sie aufzufordern, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um das rasch wachsende Rechtschaos in Polen zu aufzuhalten.
Sie selbst wiederholen immer wieder: "Es kann keine Kompromisse geben, wenn es um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit geht." Deshalb bitten wir Sie, unverzüglich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof auf einstweilige Maßnahmen im Vertragsverletzungsverfahren C-791/19 Commission v Poland einzureichen, das derzeit beim Gerichtshof anhängig ist. Ohne vorläufige Maßnahmen fühlen sich die polnischen Behörden offenbar frei, Richter, die EU-Recht anwenden und durchsetzen wollen, über die beiden Institutionen, die sie de facto kontrollieren (die Disziplinarkammer und den Nationalrat der Justiz) offen zu verfolgen.
Es ist an der Zeit anzuerkennen, dass wir uns in einer Situation befinden, in der das EU-Recht zusammengebrochen ist. Wir fordern vorläufige Maßnahmen, bevor sich die Situation verschlimmert und irreparable Schäden entstehen.
Die frühere Kommission forderte einstweilige Maßnahmen, als die polnische Regierung versucht hatte, den Obersten Gerichtshof durch rückwirkende Herabsetzung des Rentenalters ihrer Richter zu übernehmen (C-619/18 R). Der Gerichtshof stimmte zu, dem Antrag der Kommission nachzukommen, und Polen wurde angewiesen, den Status quo beizubehalten, bis der Gerichtshof in dieser Angelegenheit entscheiden konnte.
Da die polnischen Behörden nun offen die Zuständigkeit der Rechtsprechung des EuGH anfechten und aktiv versuchen, polnische Richter an der Anwendung des EU-Rechts zu hindern, ist ein neues Vorgehen erforderlich. Dies gilt insbesondere, weil derzeit eine Vertragsverletzungsklage anhängig ist, welche die Versuche, die Unabhängigkeit polnischer Richter durch eine neue Disziplinarordnung endgültig zu untergraben, in Frage stellt. Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Kommission ihre Fähigkeit verliert, ein positives Urteil auch durchzusetzen. Einstweilige Maßnahmen sind daher unerlässlich, denn wenn es den polnischen Behörden gelingt, diejenigen Richter, die am meisten an der Anwendung des EU-Rechts und der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit interessiert sind, einzuschüchtern und/oder zu entfernen, wird es zu spät sein, dass das anhängige Vertragsverletzungsverfahren der Kommission noch Wirkung zeigt, wenn der EuGH offiziell feststellt, dass Polen - zum dritten Mal in Folge - gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz verstoßen hat.
Aus diesem Grund muss die Kommission im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Gerichtshof ersuchen, Polen anzuweisen, unverzüglich die folgenden vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen:
Einstellung alle Maßnahmen, einschließlich vorläufiger Disziplinaruntersuchungen oder förmlicher Disziplinarverfahren gegen Richter aufgrund des Inhalts ihrer gerichtlichen Entscheidungen oder ihrer Anträge auf Erteilung einer Vorentscheidung.
Es muss sichergestellt werden, dass sowohl die Disziplinarkammer ihre gesamte Tätigkeit im Hinblick auf die Vorabentscheidung des EuGH (verbundene Rechtssachen C-585/18, C-624/18 und C-625/18) als auch auf das Urteil des Obersten Gerichtshofs, das die Kammer als „kein Gericht im Sinne des EU-Rechts und des polnischen Rechts“ einstuft, aussetzt, als auch dass andere Behörden, einschließlich Disziplinarbeamte und Staatsanwälte, davon absehen, Klagen in dieser Kammer einzureichen.
Es muss sichergestellt werden, dass der Präsident der Disziplinarkammer (oder eine andere Person, die im Namen des Präsidenten handelt) nicht mehr in der Lage ist, ad hoc und mit nahezu uneingeschränktem Ermessen Disziplinargerichte erster Instanz für gegen Richter vor ordentlichen Gerichten erhobene Fälle einzurichten, und dass die bereits auf diese Weise eingerichteten Disziplinargerichte davon absehen, Fälle zu prüfen und Urteile zu fällen.
Es muss sichergestellt werden, dass die in die Disziplinarkammer berufenen Personen nicht an den Organen des Obersten Gerichtshofs - einschließlich der Generalversammlung der Richter des Obersten Gerichtshofs - an Verfahren zur Besetzung des Amtes des Ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, der im April 2020 vakant wird, oder der Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, die bestimmte Kammern leiten, teilnehmen.
Es muss sichergestellt werden, dass der Nationalrat der Justiz davon absieht, eine neue Person zu benennen, die als Richter ernannt werden soll, auch in der Disziplinarkammer, und - allgemeiner gesagt - von allen Handlungen oder Äußerungen Abstand nimmt, die die gerichtliche Unabhängigkeit der polnischen Richter untergraben.
Wir würden uns wünschen, dass dieser offene Brief nicht notwendig wäre. Leider ist hinreichend belegt, dass seit der Rechtsrahmen der Kommission in Bezug auf Polen im Januar 2016 in Kraft getreten ist, die polnischen Behörden die zahlreichen Empfehlungen der Kommission bewusst ignoriert haben. Anstatt den Dialog über die Rechtsstaatlichkeit als Warnung und Aufforderung zur Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit zu betrachten, haben die polnischen Behörden stattdessen die Repression gegen unabhängige Richter und Staatsanwälte verstärkt.
Indem die polnischen Behörden nun aktiv und absichtlich die Nichteinhaltung des Urteils des Gerichtshofs vom 19. November 2019 und des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 5. Dezember organisieren, ist nun der Rubikon endgültig Überschritten. Mit dieser Entscheidung machen sie ihre Ansicht geltend, dass für die weitere Arbeit der Disziplinarkammer und des Nationalrats der Justiz weder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch das Urteil des eigenen Obersten Gerichtshofs von rechtlicher Bedeutung sind.
Die Strategie der polnischen Regierungspartei ist klar: Es werden vollendete Tatsachen geschaffen und hinter einem Anstrich der Legalität versteckt, wenn und wann immer dies erforderlich ist, indem man sich auf das eingesetzte Verfassungsgericht, die so genannten Disziplinar- oder außerordentlichen Kontroll- und Öffentlichkeitskammern oder den vom ENCJ suspendierten Polnischen Nationalrat der Justiz stützt, um die Wirkung des EU-Rechts in Polen zu annullieren, wann immer dies für die Regierungspartei zweckmäßig ist.
Die Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, die wir in Polen erleben, sind beispiellos in der Geschichte der EU, und das Rechtschaos wird sich ausbreiten, weil die polnischen Behörden offen und entschlossen ihre Pflichten und Verpflichtungen in Bezug auf das polnische und das EU-Recht ignorieren. Wenn wir nicht umgehend durch einstweilige Maßnahmen dagegen vorgehen, wird dies ohne Zweifel den Anfang vom Ende der gemeinsamen und miteinander verbundenen Rechtsordnung der EU markieren.
"Ein Europa, das Schutz bietet, muss auch für Gerechtigkeit und die EU-Grundwerte eintreten. Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit erschüttern unsere EU in ihren gesetzlichen, politischen und wirtschaftlichen Grundfesten. Im politischen Konzept Ursula von der Leyens ist die Rechtsstaatlichkeit zentrale Voraussetzung für eine EU der Gleichheit, Toleranz und sozialer Gerechtigkeit.", heißt es auf der Website der Europäischen Kommission.
Es ist an der Zeit, den Worte Taten folgen zu lassen, indem man dringend einstweilige Maßnahmen beantragt, um das, was von der Rechtsstaatlichkeit in Polen noch übrig ist zu erhalten, solange noch Zeit dazu ist.
Hochachtungsvoll,
Professor Laurent Pech, Middlesex University
Professor Kim Lane Scheppele, Princeton University
Professor Wojciech Sadurski, University of Sydney, University of Warsaw
Professor Alberto Alemanno, HEC Paris
Professor Leszek Balcerowicz, SGH Warsaw School of Economics
Professor Ryszard Balicki, University of Wrocław
Professor Petra Bárd, Central European University
Professor Gráinne de Búrca, New York University
Professor Paul Craig, University of Oxford
Dr Tom Gerald Daly, Melbourne School of Government
Professor Monika Florczak-Wątor, Jagiellonian University in Kraków
Professor Gábor Halmai, European University Institute
Professor R. Daniel Kelemen, Rutgers University
Professor Dimitry Kochenov, Groningen University
Professor Tomasz Tadeusz Koncewicz, University of Gdańsk
Professor Marcin Matczak, University of Warsaw
Professor John Morijn, Groningen University
Professor Sébastien Platon, Bordeaux University
Professor Tomasz Pietrzykowski, University of Silesia in Katowice
Professor Anna Rakowska-Trela, University of Łódź
Professor Roman Wieruszewski, Polish Academy of Sciences
Professor Jerzy Zajadło, University of Gdańsk
Amnesty International
Association for the Defense of Human Rights in Romania – the Helsinki Committee (APADOR-CH)
Association of Judges “THEMIS” (Polen)
Bulgarian Helsinki Committee
Campaign Against Homophobia (KPH) (Polen)
Civil Development Forum (FOR) (Polen)
Civil Liberties Union for Europe (Liberties)
Estonian Human Rights Centre
Foundation Prof. Bronisław Geremek Centre (Polen)
Free Courts (Polen)
Helsinki Foundation for Human Rights (Polen)
Homo Faber (Polen)
Human Rights Monitoring Institute (Lithuania)
Human Rights Watch
Hungarian Helsinki Committee
Hungarian Civil Liberties Union
Italian Coalition for Civil Liberties and Rights (CILD)
Institute for Law and Society INPRIS (Polen)
Institute of Public Affairs (Polen)
International Federation for Human Rights (FIDH)
Irish Council for Civil Liberties
“Lex Super Omnia” Association of Prosecutors (Polen)
Panoptykon Foundation (Polen)
Polish Judges’ Association “Iustitia” (Polen)
Polish National Association of Judges of Administrative Courts (Polen)
Polish Society of Anti-Discrimination Law
Presidium of the Judges' Cooperation Forum (Polen)
Professor Zbigniew Hołda Association (Polen)
Rafto Foundation for Human Rights (Norwegen)
Rights International Spain
Stefan Batory Foundation (Polen)
Wiktor Osiatyński Archive (Polen)