Ab 2019 wird in Österreich für gleichgeschlechtliche Paare das gleiche Eherecht wie für Heterosexuelle gelten. Das Verfassungsgericht hat ein Gesetz aus dem Jahr 2009 überprüft, gegen das zwei Frauen, denen von den Behörden in Wien die Erlaubnis zur formalen Eheschließung verweigert wurde, geklagt hatten. Nach dem Urteil werden die Beschränkungen für gleichgeschlechtliche Ehen Ende 2018 aufgehoben, es sei denn, die Regierung ist schneller. Mit diesem Schritt schließt sich Österreich vielen andere europäische Nationen an, darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien.