Die Regierung gab zu, die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt zu haben im Fall eines an Schizophrenie erkrankten Mannes, der seit 19 Jahren gegen seinen Willen in einem Pflegeheim lebt.
Regierung gesteht Schuld ein
In seiner Klage bezeichnete Jan Adam* die Entscheidung, ihn einzuweisen als einen illegalen Freiheitsentzug. Darüber hinaus beschwerte er sich, dass er sich in den 9 Jahren, während der er vollständig entmündigt war, nicht an das Gericht wenden konnte, um seine Entlassung aus dem Pflegeheim zu erreichen.
In ihrer Erklärung räumte die Regierung ein, dass die Inhaftierung des Klägers einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt und dass der Mann aufgrund seiner rechtlichen Unmündigkeit keinen Zugang zu Rechtsmitteln hatte und nicht versuchen konnte, die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim anzufechten. Darüber hinaus erklärte die Regierung, Adam 20.000 PLN (etwa 4.700 EUR) als Entschädigung zahlen zu wollen.
Der Fall wurde vor dem EGMR vom Strategic Litigation Program des HFHR geführt.
Verfassungswidrig
Dies ist ein weiterer Fall von Unterbringung einer entmündigten Person in einem Pflegeheim, die vor dem Gericht in Straßburg eingereicht wurde und an dem sich die HFHR beteiligt hat. Im Jahr 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Jan Nowaks Unterbringung in einem Pflegeheim zu einer Verletzung von Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf persönliche Freiheit) geführt hatte, insbesondere in Zusammenhang mit der Tatsache, dass ihm keine Rechtsmittel zur Verfügung standen, die eine Überprüfung der Verlängerungen seiner Unterbringung ermöglicht hätten.
Im Juni 2016 hat das Verfassungsgericht die entsprechenden Verordnungen für verfassungswidrig erklärt.
Es ist Zeit, das Gesetz zu ändern
Mitte September 2017 wurde dem Parlament ein Entwurf für eine Änderung des polnischen Gesetzes zum Schutz der psychischen Gesundheit vorgelegt, in dem die jüngsten Urteile des EGMR und des Verfassungsgerichts umgesetzt wurden. Die Änderung legt fest, dass Personen, die gezwungen sind, in einem Pflegeheim zu leben - selbst wenn sie vollständig entmündigt sind - sich an das Gericht wenden können müssen, um die Gültigkeit der Entscheidung, sie in der Einrichtung unterzubringen, zu überprüfen.
"Dank der Änderung des Gesetzes zum Schutz der psychischen Gesundheit besteht die Möglichkeit, dass Fälle wie die von Herrn Adam und Herrn Nowak nicht mehr vor den EGMR gebracht werden. Wir hoffen, dass es einen wirksamen Mechanismus geben wird, durch den völlig unmündige Personen die Entscheidung, sie in ein Pflegeheim einzuweisen, anfechten können. Wir haben uns schon seit einigen Jahren darum bemüht, diese Vorschriften zu ändern", sagt die HFHR-Anwältin Katarzyna Wiśniewska.
*Name wurde für diesen Artikel geändert