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Polens Brutale Polizei fordert immer wieder Todesopfer

Der Tod eines Mannes, der auf einer polnischen Polizeistation starb, nachdem Beamte ihn mit einer Betäubungspistole traktierten, hat die öffentliche Meinung in Polen erschüttert. Die Anwendung von Gewalt durch die Polizei bleibt dort ein ernstes Problem.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Obwohl der Vorfall bereits mehr als ein Jahr her ist, wurden die Aufnahmen der Waffenkamera erst jetzt freigegeben, was die öffentliche Debatte über den Einsatz von Zwangsmaßnahmen durch Polizeibeamte und das Problem der wirksamen Kontrolle ihres Handelns wieder aufleben ließ.

In den vergangenen Jahren hat die Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR) viele Fälle behandelt, in denen die Polizei ihre Befugnisse missbraucht hat. In vielen Fällen wurden missbräuchliche Beamte zwar angeklagt, aber nicht verurteilt.

Der Tod von Igor Stachowiak

Im Mai 2016 starb Igor Stachowiak auf einer Polizeistation in Breslau. Wie der Provinzpolizeikommissar von Breslau der HFHR schriftlich erklärte, nutzten die Beamten kurz nachdem der Mann mit Handschellen gefesselt wurde zweimal ein Betäubungsgerät an Igor Stachowiak,.

Der Mann starb trotz sofortiger Erste Hilfe. Nach den neuesten Nachrichtenberichten ist es wahrscheinlich, dass die Ermittlungen in dem Fall neue Tatsachen aufdecken werden, auch die Anwendung von Folter wird jetzt als Teil der Untersuchung betrachtet. Eine offizielle Untersuchung steht seit über einem Jahr aus.

Tod eines Fußballfans

Im Mai 2015 setzte die Polizei Gummigeschosse ein, während sie eine Gruppe von Fußball-Fans in Knurów konfrontierte. Einer der Fans, der von einer Gummikugel im Nacken getroffen wurde, starb an den Verletzungen, obwohl er sofort ins Krankenhaus gebracht wurde.

Die HFHR ließ dem Chefkommissar der Polizeibehörde von Schlesien eine Stellungnahme zukommen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Wasilewska und Kałucka gegen Polen zitierend, machte die HFHR deutlich, dass die Polizei die Anwesenheit eines Krankenwagens hätte gewährleisten müssen.

Schläge auf der Polizeistation

Im Februar 2015 beendete die Bezirksstaatsanwaltschaft in Krasnystaw ihre Untersuchung in einem Fall von Amtsmissbrauchs durch Polizeikräfte der Polizeibehörde von Zamość.

Ein für den Fall zuständiger Staatsanwalt konnte angeblich keinen Beweis für die Anwendung unangemessener körperlicher Gewalt bei einer verhafteten Person (die eine geistige Störung hatte) finden, die zu dem unbeabsichtigten Tod des Mannes führte.


Während des polizeilichen Verhörs geschlagen

Im Februar 2013 wurden K.J. und K.W. von Polizeibeamten während eines Verhörs auf dem Hauptquartier der Bezirkspolizei des Bezirks Lidzbark Warmiński geschlagen. Die Offiziere nutzten unangemessene Gewalt, um ein Geständnis der Opfer zu erzwingen.

Eine offizielle Untersuchung des Falles wurde eingestellt, weil es angeblich unmöglich sei, die Identitäten der verantwortlichen Beamten zu bestimmen.

Die Opfer stellten einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wurden durch einen von der HFHR beauftragten Rechtsbeistand vertreten. Im Jahr 2014 nahm das Straßburger Gericht die einseitige Erklärung der Regierung entgegen, die die Anwendung der Folter gegen die Klägerinnen unter Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention einräumte.

Reform benötigt

Die Helsinki-Stiftung fordert seit langem die Einführung gesetzlicher Maßnahmen, um die Videoaufzeichnung polizeilicher Interventionen zu ermöglichen.

"Das würde zweifellos dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der von den Opfern gegen die Polizei gemachten Vorwürfe zu prüfen und den Umfang des Missbrauchs durch die Polizei und insbesondere den Missbrauch von Gewalt zu beschränken", sagt Piotr Kubaszewski, Mitglied des HFHR-Rechtsteams.

Bericht

Das Auftauchen neuer Beweise für den Tod von Igor Stachowiak fiel mit dem Besuch einer Delegation des Ausschusses des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung (CPT) in Polen zusammen.

Auf den Monitoring-Bericht und die Empfehlungen für die nationalen Behörden wartend, beschloss die HFHR, ihre Beobachtungen zu der aktuellen Situation von ihrer Freiheit beraubten Personen in Polen und über die Umsetzung der CPT-Empfehlungen, die während des früheren Besuchs des Ausschusses formuliert wurden, vorzustellen. Der Bericht des HFHRs kann hier heruntergeladen werden.
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