Die Polizei kann Smartphones durchsuchen, aber nicht alle Daten auf dem Gerät lesen, ihr Zugang ist beschränkt. Das Betrifft auch den vollen Zugriff auf Kontakte, Anrufverlauf, Nachrichten und Fotos, so lautet ein Urteil des niederländischen Obersten Gerichts vom 4. April 2017.
Die Polizei durchsuchte das Smartphone eines Mannes, der im Verdacht stand, über den Flughafen Schiphol Kokain geschmuggelt zu haben. Auf seinem Smartphone fand die Polizei belastende Beweise. Laut seinem Anwalt war die Durchsuchung seines Smartphones eine Verletzung des Rechtes des Verdächtigen auf Privatsphäre, welches nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist. Aus diesem Grund, argumentierte er, hätten die Beweise am Telefon nicht verwendet werden dürfen.
Nach Auffassung des Berufungsgerichts war es der Polizei jedoch erlaubt, das Smartphone zu beschlagnahmen und zu durchsuchen.