Die syrischen Staatsangehörigen versuchten, seit Mitte Juli einen Antrag auf internationalen Schutz am Grenzübergang Terespol zu stellen, wurden aber jedes mal abgewiesen.
Als Bürger aus dem vom Krieg zerrissenen Syrien gibt es Grund zu der Annahe, dass sie berechtigt sein könnten, in Polen internationalen Schutz zu erhalten, trotzdem wurde ihnen die Einreise in das Land bei vier verschiedenen Anlässen verweigert.
Das Straßburger Gericht hat den Antrag der HFHR zugelassen und Maßnahmen nach die Regel 39 erlassen, nach denen die polnischen Behörden aufgefordert wurden, die syrischen Flüchtlinge nicht mehr nach Belarus zurückzuschicken.
"Offensichtliche" Missachtung des Gesetzes
Obwohl die Grenzschutzbehörde vor der Abfahrt eines Zugs von Terespol, Polen, nach Brest, Belarus, über die Maßnahmen des Gerichts informiert worden war, missachtete sie die Maßnahmen, verweigerten die Einreise der Syrer nach Polen und schickten sie nach Belarus zurück.
"Erneut hat die Grenzschutzbehörde Maßnahmen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte missachtet und die Flüchtlinge illegal nach Belarus zurückgeschickt", sagt Marta Górczyńska, der Anwalt der Helsinki Foundation for Human Rights (HFHR), der den Regel 39 Antrag verfasst hat. "Das Gericht verhängt nur in äußerst seltenen und außerordentlichen Fällen vorläufige Maßnahmen, nämlich wenn die Antragsteller gefährdet und nicht wiedergutzumachende Schäden zu befürchten sind. In Anbetracht dessen, stellen die Handlungen der Grenzschutzbehörde nicht nur einen offensichtlichen Rechtsbruch dar und missachten das Gericht, sie setzen die Ausländer auch einer tatsächlichen Gefahr aus. "