Der Oberste Gerichtshof Polens hat entschieden, dass die Entlassung von Piotr Janowicz aus seiner Funktion als Lehrer für Religion, Geschichte und Staatsbürgerkunde rechtswidrig war. Mit seiner am 3. Juli 2019 verkündeten Entscheidung bestätigte es die Urteile des Verhandlung- und des Berufungsgerichts, die ihn wieder in seine Anstellung als Lehrer einsetzten.
Janowicz, ein ehemaliger Religionslehrer in Polen, unterrichtet seit einigen Jahren auch Geschichte und Staatsbürgerkunde. Im Jahr 2014, während seines letzten Dienstjahres, unterrichtete Janowicz fast ausschließlich Geschichte. Gleichzeitig wurde ihm ein besonderer Gewerkschaftsschutz gewährt, der seine Entlassung ohne Zustimmung der Gewerkschaft verhinderte.
Keine Befugnis zum Religionsunterricht
Auf Wunsch des Schulleiters widerrief ein Bischof Janowicz die offizielle Erlaubnis, Religion an der Schule zu unterrichten. Die Schulleitung behauptete daraufhin, der Widerruf der Befugnis des Lehrers zum Religionsunterricht hätte sie, gemäß den Bestimmungen der Lehrercharta, zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses verpflichtet und zwar unabhängig von seinem gewerkschaftlichen Schutz.
Sowohl das Verfahrens- als auch das Berufungsgericht erklärten die Entlassung von Janowicz für rechtswidrig. Die Gerichte stellten fest, dass die Schulverwaltung ein besonderes und vereinfachtes Entlassungsverfahren für Religionslehrer ausgenutzt hatte, um dem Lehrer den Gewerkschaftsschutz zu entziehen und sein Arbeitsverhältnis zu beenden.
Das Landgericht Poznań entschied, dass Piotr Janowicz wieder zum Geschichtslehrer ernannt werden müsse, weil seine Entlassung gegen eine Reihe von Gesetzen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen, einschließlich der einschlägigen Bestimmungen der Lehrercharta, verstoßen habe, und gewährte ihm eine Vergütung für den gesamten Zeitraum, in dem er arbeitslos war.
Entscheidung des Obersten Gerichts
Die Schule hat das Urteil des Gerichts Poznań angefochten, indem sie eine Berufung in Kassation beim Obersten Gerichtshof einreichte. Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung zurück.
Auf Antrag des Liberties-Mitglieds Helsinki Foundation for Human Rights wurde Janowicz pro bono durch die Anwälte Piotr Kryczek und Weronika Papucewicz von der Kanzlei Chajec, Don-Siemion & Żyto vertreten. Unterstützt wurde er auch von Justyna Klimek, einer Rechtsberaterin bei Bartoszewska Binkowski. Die HFHR hat dem Landgericht Poznań einen amicus curiae Brief vorgelegt.
"Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass Piotr Janowicz tatsächlich den doppelten Status eines ernannten Lehrers erlangt hatte. Einerseits war er Religionslehrer, andererseits wurde er durch die volle Lehrtätigkeit als Geschichts- und Staatsbürgerlehrer und die Erfüllung der in der Lehrercharta festgelegten Bedingungen auch zum nominierten Lehrer für andere Fächer. Das Gericht betonte auch, dass Herr Janowicz richtigerweise wieder zum Geschichtslehrer ernannt wurde, weil er auch Anspruch auf einen besonderen gewerkschaftlichen Schutz vor der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses hatte", sagte Herr Kryczek.
"Die Gerichte aller Instanzen lehnten die Anwendung des vereinfachten Verfahrens zur Entlassung von Religionslehrern ab, das den besonderen Schutz der Gewerkschaftsmitglieder ignoriert, weil Herr Janowicz seine Anerkennung als Lehrer für andere Fächer, nicht nur für Religion, erworben hat. Es wurde angenommen, dass die Schule böswillig gehandelt hat. Es gibt jedoch noch eine Rechtsauffassung, die Religionslehrer des besonderen Schutzes der Stabilität des Arbeitsverhältnisses beraubt. Was ihre Beschäftigung betrifft, sollten Religionslehrer genauso behandelt werden wie alle anderen Lehrer", erklärte Jarosław Jagura, ein Anwalt, der für den HFHR arbeitet.