Demokratie & Gerechtigkeit

Polnisches Gericht ignoriert europäischen Präzedenzfall und bezeichnet Ausländer als "Sicherheitsrisiko"

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof wies im Fall des Irakers Ameer Alkhawlany eine Beschwerde der HFHR zurück. Die Menschenrechtsorganisation wirft polnischen Gerichten vor, europäische Rechtssprechung zu ignorieren.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Wichtiges Gericht weist die Beschwerde zurück

Die HFHR hat eine Kassationsklage im Fall von Ameer Alkhawlany, einem irakischen Staatsbürger und ehemaligen Doktoranden in Krakau, eingereicht, der aufgrund von Geheimen Informationen, die ihn angeblich als "Sicherheitsbedrohung" ausweisen, aus Polen ausgewiesen wurde.

Am 30. Mai 2019 wies das Oberste Verwaltungsgericht (SAC) die Beschwerde zurück und akzeptierte die Begründung des Warschauer Provinzverwaltungsgerichts (PL) und der am Ausweisungsverfahren beteiligten Verwaltungsbehörden, wonach die Abschiebung von Herrn Alkhawlany auf triftigen Gründen beruhte (Az. II OSK 3559/18).

In einem früheren Fall, in dem es auch schon um die Verweigerung internationalen Schutzes für Herrn Alkhawlany ging, hob das Oberste Verwaltungsgericht das Berufungsurteil des Warschauer Gerichts und die früheren Verwaltungsentscheidungen auf und erklärte, dass die Einstufung Herrn Alkhawlanys als "Sicherheitsrisiko" fehlerhaft sei. Damals wies das SAC darauf hin, dass die Anwendung spezifischer Ablehnungsgründe nicht gründlich geprüft worden sei. Nach Auffassung des Gericht deutete die Geheimhaltung darauf hin, dass Herr Alkhawlany zwar eine Bedrohung für die Sicherheit von Staat und Gesellschaft darstellt, aber kein Risiko für die internationalen Beziehungen darstellt.

Andere Fälle sind anders verlaufen.

In einem weiteren Fall eines anderen HFHR-Klienten (Fall Nr. II OSK 3615/18) prüfte das SAC eine Kassationsklage bezüglich der Weigerung, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Klient, der Ehepartner und Vater polnischer Staatsbürger ist, führte ein Familienleben in Polen. In diesem Fall hat das Oberste Verwaltungsgericht die Kassation bestätigt und das erstinstanzliche Urteil sowie die entsprechenden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden aufgehoben. In der mündlichen Begründung des Urteils stellte das Gericht fest, dass der Inhalt eines von einer Sicherheitsbehörde erstellten Memos keine ausreichenden Gründe für die Einstufung des Ausländers als Sicherheitsrisiko darstelle.

In beiden Fällen bestätigte das SAC seine Haltung, einem Ausländer dürfe kein Zugang zu Informationen gewährt werden, die als Grundlage für ergangene Entscheidungen dienen, solange Sicherheitsaspekte betroffen sind.

HFHR argumentiert, Polen halte sich damit nicht an die Rechtsprechung des EuGH

Nach Ansicht der HFHR ist der Verhaltenskodex für solche Fällen durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anders definiert worden, insbesondere durch das Urteil in der Rechtssache C-300/11 (ZZ).

"In diesem Fall hat der EuGH klar und deutlich erklärt, dass vertrauliche Materialien verwendet werden dürfen, aber die betroffene Person aber dennoch über die wesentlichen Gründe informiert werden sollte, warum sie als Sicherheitsbedrohung eigenstuft wurde. Leider wird diese Norm in polnischen Inlandsverfahren nicht eingehalten", sagt Jacek Białas, ein HFHR-Anwalt, der die Beschwerdeführer in beiden Fällen vertritt. "Das Aufhebungsurteil beweist, dass Sicherheitsdienste manchmal falsch liegen können, wenn sie feststellen, dass ein bestimmter Ausländer ein Sicherheitsrisiko darstellt. Ausländer hingegen können ihre Fälle möglicherweise nicht vor Gericht bringen, insbesondere wenn sie unmittelbar nach einer Entscheidung einer Verwaltungsbehörde gewaltsam ausgewiesen werden. Nach geltendem Recht sind solche Entscheidungen sofort vollstreckbar, so dass ein Ausländer auch nach Einlegung einer Berufung abgeschoben werden kann", erklärt der Anwalt.

Donate to liberties

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Mach mit beim Schutz unserer Freiheiten

Wir haben
► Den größten Fonds für Demokratieinitiativen in der EU geschaffen
► Neue Befugnisse geschaffen, um Autokraten die EU
► Finanzierung zu entziehen
► neue EU-Regeln verfasst, um Journalisten und Aktivisten vor Scheinklagen zu schützen

► Über 400 Menschenrechtsverteidiger/innen ausgebildet, um die Kampagnen, die dir am Herzen liegen, zu unterstützen.


Weitere Meilensteine

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Aboniere den Newsletter, um

dabei zu sein

Warum sollte ich?

Du bekommst die neuesten Berichte vor allen anderen!

Du kannst miterleben, wie wir uns für Deine Rechte einsetzen!

Du wirst sehen, was wir erreicht haben!

Zeig mir ältere Ausgaben des Newsletters