Die Helsinki-Stiftung für Menschenrechte hat im Fall von Herrn Ryszard, der von einem Auto angefahren wurde, einen Amicus Curiae-Brief vorgelegt. Ryszard betrachtete den vom Versicherer angebotenen Betrag als unzureichend und verklagte den Unfallverursacher auf eine Entschädigung von 12.000 Euro. Das Landgericht in Sosnowiec gewährte ihm eine Entschädigung, beschränkte diese aber auf 2.500 Euro, weil die Folgen des Unfalls nicht so langanhaltend oder schwerwiegend für ihn seien, wie es für eine jüngere Person der Fall wäre. Die HFHR sieht darin ein Beispiel für Altersdiskriminierung.