Die Mittelschülerin wurde von drei Jungen von ihrer Schule vergewaltigt. Das Bezirksgericht verurteilte die Schüler, dem Teenager 60.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2008, als das Opfer jünger als 15 Jahre alt war. Das Vormundschaftsgericht entschied, die Täter - die damals auch minderjährig waren - in eine Jugendstrafanstalt unterzubringen, setzte die Maßnahme aber für die Zeit des Prozesses aus. Im Jahr 2015 schloss der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall nachdem die Regierung die Verletzung der Artikel 3, 8 und 13 EMRK eingeräumt hatte.