Basierend auf dem strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und dem Aktionsplan für 2012-2014 hat die Europäischen Union beachtliche Fortschritte bei der Verbesserung der Wirksamkeit und der Kohärenz seiner Anstrengungen für die Förderung von Demokratie und Menschenrechten gemacht.
Die EU hat Richtlinien zu Schlüsselthemen im Bereich Menschenrechte weiterentwickelt, die Effektivität bilateraler Menschenrechts- und Demokratiearbeit verbessert, erfolgreich die Anstrengungen auf multilateraler Ebene gefördert und die Einbeziehung von Menschenrechten im gesamten Bereich des außereuropäischen Wirkens verbessert.
Noch entschlossenere Anstrengungen
Der Rat begrüßt die wichtige Arbeit des Sonderbeauftragten für Menschenrechte Stavros Lambrinidis und seinen wichtigen Beitrag für Effektivität, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU Menschenrechtspolitik und spricht ihm seine vorbehaltlose politische Unterstützung für seine Arbeit aus.
Die Komplexen Krisen und die weitverbreiteten Verletzungen der Menschen- und der Grundrechte machen ein noch entschlosseneres Handeln der EU zu deren Schutz notwendig. Dieser Aktionsplan sollte die EU in die Lage versetzen, diesen Herausforderungen zu begegnen und zwar durch zielgerichtete Anstrengungen, durch den systematischen und koordinierten Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und durch die verbesserte Wirksamkeit ihrer Maßnahmen und Instrumente vor Ort.
Die EU wird besonderes Augenmerk auf Aneignung durch und Kooperation mit lokalen Institutionen und Mechanismen legen, dazu gehören ausdrücklich auch Menschenrechtsinstitutionen und die Zivilgesellschaft. Die EU wird die Prinzipien der Nicht-Diskriminierung, der Gleichberechtigung der Geschlechter, und der Emanzipation der Frauen fördern.
Konflikte und Krisen
Die EU wird auch bei der Vermeidung von und dem Umgang mit Konflikten und Krisen einen umfassenden Menschenrechtsansatz verfolgen und die Menschenreche verstärkt bei den externen Aspekten der EU-Politik einbeziehen, um eine bessere Kohärenz der Politik, insbesondere in den Bereichen Migration, Handel und Investment, Entwicklungszusammenarbeit und Terrorismusbekämpfung zu erreichen.
Der neue Aktionsplan wurde vom European External Action Service erstellt, der dabei die Europäische Kommission und die Mitgliedsländer einbezog, sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung für seine Umsetzung.
Er baut auf dem Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie von 2012-2014 auf und bestätigt noch einmal die Bereitschaft der EU, sich für den Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie einzusetzen, welcher weiterhin die Aktionen der EU auf diesem Gebiet leiten wird.
Der Aktionsplan wird in enger Zusammenarbeit mit dem Europaparlament und in regelmäßigen Konsultationen mit den relevanten Akteuren, also insbesondere den Organisationen der Zivilgesellschaft, implementiert. 2017 wird es einen Zwischenbericht geben. Der Aktionsplan deckt den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 ab.
Lesen sie hier den vollständigen Text der Beschlüsse des Rats über den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2015 - 2019.