Eigentlich sollte das Gesetz ein Urteil des Verfassungsgerichts umsetzen, das eine strengere Kontrolle der Arbeit der Polizei fordert. Aber anstatt das Urteil des Tribunals umzusetzen, verstärkt die Gesetzesänderung sogar die Überwachung der Bürger.
Das Urteil des Tribunals
Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die derzeitige Regelung den Strafverfolgungskräften ermöglicht, relativ unkontrolliert auf Telekommunikationsdaten zuzugreifen.Sie können indirekt, uneingeschränkt und unmittelbar Abrechnungsdaten von Telekommunikationsunternehmen abgreifen.
Das Gericht verlangte ausdrücklich die Einführung unabhängige Kontrollen für die gemeinsame Nutzung der Datendienste und die sofortige Zerstörung des Überwachungsmaterials, wenn der Inhalt unter das Berufsgeheimnis fällt. Zusätzlich wurden die Gerichte angewiesen, bei Erteilung der Genehmigung die betroffenen Daten und die Methoden der Überwachung zu präzisieren.
Das Verfassungsgericht legte fest, dass eine überwachte Person über die operativen Tätigkeiten informiert werden muss, sobald sie abgeschlossen sind und forderte, eine gesetzliche Festlegung der Höchstdauer der Überwachung.
Da das Urteil innerhalb von 18 Monaten implementiert werden muss, hat der Gesetzgeber nur noch bis Februar 2016 Zeit, um das Gesetz anzunehmen.
Polizeibefugnisse
Allerdings wird der Gesetzentwurf vom Dezember 2015 zur Reform der Polizei die derzeitige Situation nicht verbessern und die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts nicht garantieren. Einige der schwerwiegendsten Mängel des Entwurfs sind die rein fiktive Kontrolle über Einsätze und der fehlende Schutz der Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen.In seiner jetzigen Form ist der Entwurf fast ausschließlich eine Kopie des in der letzten Legislaturperiode dem Parlament vorgeschlagenen Entwurfs.
Darüber hinaus wurden einige Änderungen zum vorherigen Entwurf eingebracht, zum Beispiel: GPS-Tracking soll ohne vorherige Genehmigung zugelassen werden; es gibt keine Verpflichtung zur sofortigen Zerstörung der Überwachungsmaterialien, von durch das Berufsgeheimnis geschützten Informationen, (etwa bei Journalisten oder Anwälten); und Überwachungsaktionen können sogar bis zu 18 Monate andauern.
Außerdem wurden die Befugnisse der Polizei dahingehend erweitert, dass sie so genannte Internet-Daten einschließt, die per ITC zugänglich gemacht werden sollen ohne dass jedes Mal eine Genehmigung eingeholt werden muss.
Laut Barbara Grabowska-Moroz, einer Rechtsanwältin bei der HFHR "ist der Umfang der Online-Daten breit genug, befürchten zu lassen, dass sie zum Beispiel Domänen von Websites oder sogar den Inhalt von Nachrichten einschließen".
Recht auf Privatsphäre
HFHR ist der Auffassung, dass eine solche Situation die Rechte des Einzelnen verletzen würde. Derzeit ist für die Einsicht der Onlinedaten eines Individuums die Genehmigung der Staatsanwaltschaft obligatorisch und eine Person, deren Rechte verletzt werden, kann eine Beschwerde einreichen. Nach dem neuen Gesetz wäre es möglich, dass Betroffene niemals erfahren, dass ihr Computer ausgespäht wurde.
Der Vorschlag schlägt statt einer unabhängigen, eine fiktionale Kontrolle vor: Die Sicherheitskräfte sollen jährlich dem Gericht berichten, aber selbst im Fall von Fehlern bei der Polizei sollen Daten nicht zwangsläufig vernichtet werden.
Der Entwurf enthält keine Informationspflicht, durch die Betroffene erfahren würden, dass sie überwacht wurden und damit gibt es auch keine Möglichkeit, rechtlich gegen die Überwachung vorzugehen.
Unvereinbar
Der Entwurf ist weder mit dem Urteil des polnischen Verfassungstribunals noch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kompatibel. Letzteres setzte die Voratsdatenspeicherungs-Direktive außer Kraft und bestand darauf, dass Polizeikräfte immer verpflichtet sein sollten einen Antrag vor Gericht zu stellen, um Telekommunikationsdaten zu erheben.
HFHR veröffentlichte eine Einschätzung der Rechtslage sowohl in Bezug auf den vom Senat unterstützen Entwurf von 2015 als auch über die Konsequenzen der Änderungen für die Menschenrechte. Darin werden die Bedrohungen aufgezeigt, die sich aus dem neuen Gesetz in Bezug auf die Situation des Einzelnen und den Schutz der Privatsphäre ergeben.