Die Kommunen dürfen keine so genannte Aussterbepolitik (Zero-Option-Politik) oder Reduktionspolitik mehr betreiben, um die Anzahl der Stellplätze für Wohnwagen zu begrenzen. Das will das Innenministerium mit seinem neuen Leitfaden für die kommunale Caravan-Parkplatzpolitik erreichen, der demnächst veröffentlicht wird. Das Institut für Menschenrechte hat in seinem Beratungspapier für das Ministeriums (Text auf niederländisch) den Menschenrechtsrahmen beschrieben und erläutert, was dieser in der Praxis für Kommunen, Wohnungsunternehmen und den Staat bedeutet. Die Vorschläge wurden weitgehend umgesetzt.
Die Vorschläge des Instituts
Das Wohnen im Wohnwagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Kultur der Roma, Sinti und anderer Wohnwagenbewohner. Und, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, ist genau diese Kultur durch die Menschenrechte geschützt. In seinem Gutachten weist das Institut darauf hin, dass Zentralregierung, Kommunen und Wohnungsunternehmen verpflichtet sind, die Kultur der Wohnwagenbewohner nicht nur zu schützen, sondern auch zu fördern.
Die Vorschläge sind das Ergebnis mehrerer Urteile, die das Institut seit 2014 über die Caravan-Parking-Politik verschiedener Kommunen und Unternehmen erlassen hat. In 20 der 36 Fälle kam das Institut zu dem Schluss, dass bestimmte Maßnahmen oder politische Elemente diskriminierend sind. Nach der Veröffentlichung des Berichts über Wohnwagenbewohner, der vom Nationalen Ombudsmann 2017 mit der Empfehlung, die Parkraumpolitik "menschenrechtssicher" zu gestalten, befragte das Innenministerium den Vorstand, wie die Parkraumpolitik mit den Gleichbehandlungsgesetzen und den geltenden Menschenrechtsstandards in Einklang gebracht werden könnte. Darüber hinaus führte das Institut Gespräche mit verschiedenen Betroffenen-Organisationen. Diese Erfahrungen sind in den Beratungsbericht eingeflossen.
Der Bericht enthält die folgenden Punkte:
- Die Kommunen müssen jetzt die Wohnbedürfnisse der Wohnwagenbewohner in der Wohnungspolitik berücksichtigen;
- Um die Wohnwagenkultur zu schützen und zu fördern, müssen Zentralregierung und Kommunen zunächst den Wohnbedarf der Wohnwagenbewohner erfassen (genau wie im Bereich der sozialen Vermietung);
- Je nach Bedarf müssen Kommunen und Unternehmen genügend Plätze zur Verfügung stellen, um das Leben in einer familiären Umgebung zu ermöglichen;
- Kommunen und Unternehmen müssen einen gemischten Standort mit einer guten Mischung aus Miet- und Dauerwohnwagen gewährleisten;
- Die Kommunen müssen eine Warteliste für zugängliche und transparente Standorte einrichten;
- Die Wartezeit auf einen Stellplatz für Wohnwagenbewohner muss mit der Wartezeit von Personen auf der Warteliste für ein soziales Mietobjekt Schritt halten. Auch die Bewohner von Wohnwagen müssen eine realistische Aussicht auf einen Stellplatz haben;
- Solange es an Stellplätzen fehlt, werden registrierte Wohnwagenbewohner, deren Eltern oder Großeltern in einem Wohnwagen wohnen oder gelebt haben, bei der Platzvergabe Vorrang vor anderen registrierten Personen erhalten;
- Eine offene Kommunikation, Konsultation und Beteiligung der Wohnwagenbewohner selbst ist für die Politikgestaltung und Umsetzung unerlässlich.
Und die Menschenrechte?
Die Null-Options- und Reduktionspolitik einiger Kommunen, die darauf abzielt, die - ohnehin schon knappe - Anzahl der Stellplätze zu reduzieren, wirkt sich im Kern auf die Wohnwagenkultur aus. Das Wohnen im Wohnwagen ist in der Tat ein wesentlicher Bestandteil der Kultur der Roma, Sinti und anderer Wohnwagenbewohner. Und genau diese Kultur wird durch die Menschenrechte geschützt, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat. Eine Politik, die dazu führt, dass die Zahl der Menschen, die in Wohnwagen leben können, sinkt und welche die Wohnwagenkultur schließlich aussterben lässt, steht im Widerspruch dazu. Dies gilt auch für das Verhalten von Wohnungsunternehmen. Sie haben ihre eigene, gesetzlich geregelte Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Versorgung mit Wohnwagen und Stellplätzen gleich bleibt, vergleichbar mit der Versorgung mit Sozialwohnungen. Alle Formen der Politik, die darauf abzielen, die Zahl der Stellplätze und Wohnwagen zu verringern, obwohl sie gebraucht werden, stehen im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot und den Menschenrechten der Wohnwagenbewohner.
Keine unbefristete Regelung
Der neue Leitfaden für Kommunen ist ein guter Anfang, aber er muss jetzt auch umgesetzt werden. Mehrere Gemeinden haben bereits damit begonnen, daran zu arbeiten. Der Zentralregierung kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da sie in erster Linie für die Ergebnisse verantwortlich ist. Um sicherzustellen, dass Kommunen und Wohnungsunternehmen ihre Politik an den Richtlinien ausrichten, wird die Regierung den Menschenrechtsrahmen umsetzen und die Entwicklung der Anzahl der Stellplätze überwachen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Regierung, auch die Umsetzung und wirksame Durchsetzung zu überwachen.