Die Aktion vom 17. März war eine gemeinsame Initiative der Warsaw Regional Bar Association, der HFHR und der Association for Legal Intervention, alle drei sind Organisationen, die seit langem an der Überwachung der Situation an den Grenzstationen beteiligt sind, einschließlich der Eisenbahngrenzstation bei Terespol.
Die Initiative wurde vom Amt des Kommissars für Menschenrechte, der Weißrusslandsischen Flüchtlingshilfeorganisation Human Constanta, Chlebem i Solą project for refugees, der International Humanitarian Initiative Foundation und der Website uchodzcy.info unterstützt.
Grenze für Flüchtlinge geschlossen
Die von Nichtregierungsorganisationen durchgeführte Überwachung zeigt, dass die polnischen Behörden Flüchtlingen, die an der Grenze zwischen Polen und Weißrussland ankommen, routinemäßig den Zugang zu Asyl verweigern.
Die Offiziere der Grenzwache, die zwei bis zehn minütige Interviews durchführen, verweigern willkürlich die Anträge der meisten Asylbewerber, das Asylverfahren überhaupt einzuleiten. Diese Praktiken wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 häufiger und die Situation verschlechterte sich kontinuierlich während des ganzen Jahres 2016.
Vielen Personen, die angeben, dass ihr Leben bedroht ist und dass sie deshalb Schutz beantragen wollen, wird der Zugang zum Asylverfahren durch Grenzbeamte verweigert. Sie erhalten Bescheinigungen über die Verweigerung der Einreise und werden anschließend von der polnischen Grenze ins weißrussiche Brest zurückgeschickt. Meistens handelt es sich um sehr entschlossene Menschen, deren Hartnäckigkeit von der Angst um ihr eigenes Leben und das Leben ihrer Familienmitglieder angetrieben ist.
Sie kehren dutzende Male an die Grenzstation Brest-Terespol zurück, oft mit ihren Familien.
Rechtsanwälte an der Grenze
Leider hat der Besuch der Anwälte an der Grenze alle in früheren Berichten gesammelten Informationen bestätigt. Die Offiziere des Grenzschutzes verhinderten, dass die Anwälte die Flüchtlinge vertreten und machten es unmöglich, das Verfahren für die Gewährung internationalen Schutzes einzuleiten.
Zuerst weigerte sich der Leiter der Station, die Anträge der Anwälte, ihre Klienten zu vertreten, überhaupt anzunehmen und schickte sie zu einem mehrere Kilometer entfernten Amt. Nach einer Weile ließ er sich letztlich doch dazu herab, ihre Anträge anzunehmen, aber sie konnten trotzdem nicht mit den Personen sprechen, die sie vertreten wollten.
Während des Wartens auf die Annahme der Dokumente erhielten Anwälte und Vertreter von NGOs Anrufe und Nachrichten von den am Grenzkontrollpunkt wartenden Flüchtlingen. Nach Aussage der Flüchtlinge behauptete der Grenzschutz, sie hätten nicht das Recht, um einen Anwalt zu bitten. Außerdem erhielt niemand, der an den Grenzübergang kam, eine Dolmetscherhilfe.
Ein Weg ins Nirgendwo
Die Grenzschützer beschloss schließlich, zwei Anwälten zu erlauben, ihre Klienten zu kontaktieren - zwei Familien mit Kindern. Es wurde bald klar, dass die Entscheidung, die ihnen die Einreise nach Polen verweigerte, bereits getroffen worden war und dass die Anwälte nur an dem Verfahren zur Einreiseverweigerung teilnehmen konnten. Die Tschetschenen wurden später per Zug zurück nach Weißrussland geschickt - zusammen mit anderen Menschen, die an diesem Tag die Grenze überschreiten wollten.
Obwohl die Flüchtlinge Zugang zum internationalen Schutzverfahren haben wollten, erhielt keiner von ihnen die Gelegenheit dazu, trotz der Tatsache, dass die Rechtsvorschriften der Europäischen Union diese Hilfe garantieren.
Einen Bericht über einen Monitoring-Besuch der Helsinki Foundation for Human Rights vom Oktober 2016 gibt es hier.