Von Statewatch veröffentlichte Dokumente zeigen, dass die EU-Mitgliedstaaten versuchen wollen ihre derzeitigen Programme zur Vorratsdatenspeicherung beizubehalten oder sogar zu erweitern, obwohl ein EU-Gerichtshof eine pauschale Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärt hat. Die Mitgliedstaaten berufen sich dafür auf ein neues Konzept mit der Bezeichnung "eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung", bei dem es sich eigentlich nur um eine pauschale Vorratsdatenspeicherung unter neuem Namen handelt, sowie auf Änderungen des Entwurfs der Verordnung über die elektronische Datenspeicherung.