Technologie & Rechte

Ein schwerer Rückschlag für den Schutz von Ausländern in Polen

Den neuen Vorschlägen zum Schutz von Ausländern in Polen fehlt eine wirksame Berufungsmöglichkeit gegen negative Rechtsentscheidungen. Außerdem fordern sie die automatische Inhaftierung fast aller Ausländer, die in Polen internationalen Schutz beantragen.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Die Helsinki Foundation for Human Rights hat dem Innenministerium ihre Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über den Schutz der Rechte von Ausländern in Polen übermittelt.

Die Stiftung ist besorgt über die Ausrichtung der Reform. Vorschläge für die Einführung eines Grenzregimes, eine Liste sicherer Drittländer und sicherer Herkunftsländer, das Fehlen einer wirksamen Berufungsmöglichkeit gegen die Verweigerung des Rechtsschutzes sowie die automatische Inhaftierung von fast allen Ausländern, die in Polen internationalen Schutz beantragen, das sind einige der vorgeschlagenen Änderungen, die laut HFHR zu einer systemischen Verletzung der in der Genfer Konvention von 1951 und dem Völkerrecht verankerten Rechte von Ausländern führen.

"Auch hinsichtlich ihrer Konformität mit dem EU-Recht sind die in der Änderung enthaltenen Maßnahmen äußerst fragwürdig", sagt Danuta Przywara, die Vorstandsvorsitzende von HFHR.

Keine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit

In den Erläuterungen zum Änderungsentwurf wird festgestellt, dass die Notwendigkeit von Änderungen die öffentliche Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit gewährleisten wird. Die Initiatoren des Änderungsantrags sehen ihn als Reaktion auf den wachsenden Migrationsfluss.

Man sollte jedoch beachten, dass schon seit den 1990er Jahren Ausländer, die sich für internationalen Schutz bewerben, in Polen leben und keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die staatliche Sicherheit darstellen. Die Erklärungen zum Änderungsantrag enthalten keine spezifischen Informationen, die belegen könnten, dass Ausländer, die in Polen Schutz beantragen, eine solche Bedrohung darstellen. Darüber hinaus lässt sich nicht feststellen, dass in jüngster Zeit die Zahl der Anträge auf internationalen Schutz erheblich gestiegen ist.

"Anträge auf internationalen Schutz machen nur 7 Prozent der Anträge aus, die Ausländer stellen, um ihren Aufenthalt zu legalisieren. Darüber hinaus ist dieser Anteil seit mindestens zwei Jahren unverändert geblieben. Lediglich bei Personen, die eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung beantragen, ist ein Anstieg zu verzeichnen", ergänzt die HFHR-Annwältin Ewa Ostaszewska-Żuk.

Im "Geiste der Solidarität"

In den Erklärungen zum Änderungsentwurf wurde darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Ausländer, die sich für internationalen Schutz bewerben, nicht daran interessiert ist, in Polen Schutz zu erhalten. Stattdessen wollen sie aus wirtschaftlichen Gründen in andere Länder der Europäischen Union migrieren. Allerdings kommt ein Bericht des Obersten Rechnungshofs von 2015 zu dem Schluss, dass der Grund, warum Polen als Transitland behandelt wird, das Fehlen eines ordnungsgemäßen Integrationsschemas. Dies wird durch die Analyse der HFHR bestätigt.

"Der vorgeschlagene Änderungsantrag soll Flüchtlinge davon abhalten in Polen Schutz zu suchen. Angesichts des globalen Anstiegs der Flüchtlingszahlen, der durch bewaffnete Konflikte und Verfolgung verursacht wurde, sollte Polen im Geiste der internationalen Solidarität handeln und nicht nur Flüchtlinge aufnehmen, sondern ihnen auch angemessenem Schutz bieten", fügt Frau Przywara hinzu.

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