Die Association for the Defence of Human Rights in Romania – the Helsinki Committee (APADOR-CH) hat den rumänischen Bürgerbeauftragten gebeten, gegen die Verordnung 18/2018 des Verfassungsgerichtshofs Berufung einzulegen, mit der die rumänische Regierung ein verfassungswidriges Instrument geschaffen hat, das es ihr ermöglicht, Strafmaßnahmen gegen NGOs zu einzuleiten.
Eine schlecht gemachte Verordnung
Das rumänische Steuerrecht bietet den Steuerzahlern die Möglichkeit, 2% oder 3,5% ihrer Einkommenssteuer zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen umzuleiten. Sie besagt jedoch nicht, dass diese Mittel direkt zur Unterstützung der Tätigkeit dieser gemeinnützigen Einrichtungen verwendet werden müssen. Das bedeutet, dass die Einrichtungen, die dieses Geld erhalten, es für alle Ausgaben verwenden können, also beispielsweise auch für Verwaltungskosten und zwar auch wenn diese nicht direkt mit den Hauptzielen der Organisationen in Verbindung stehen. Die einzige Prüfung, die der Staat durchführen kann ist, ob es die NGOs tatsächlich gibt und ob sie rechtmäßig arbeiten. Die Abgabenordnung sieht keine Kontrolle der Verwendung des Geldes vor.
Beispielsweise beziehen sich Wasser- oder Stromrechnungen nicht direkt auf die Hauptziele einer Organisation, obwohl sie, wenn sie diese Rechnungen nicht bezahlt, nicht in der Lage wäre, zu funktionieren. Die vage und schlecht formulierte Regierungsverordnung enthält keine klaren Vorschriften darüber, wie mit solchen Ausgaben umzugehen ist.
Der Bürgerbeauftragte bittet den Verfassungsgerichtshof, die Qualität der Anordnung zu bewerten.
APADOR-CH behauptet, es sei inakzeptabel, dass die Ausgabenregelung aufgrund der Gesetzeslücken vom Finanzinspektor nach eigenem Ermessen festgelegt werde, denn die Annahme einer vagen und unzulänglichen Regelung verstoße gegen die rumänische Verfassung, da sie zu Missbrauch durch die Regierung einlade .
APADOR-CH hat den Bürgerbeauftragten aufgefordert, den Fall an das Verfassungsgericht zu verweisen, um eine Analyse der Verfassungsmäßigkeit von Artikel II der Verordnung 18/2018 zu beantragen. Rumänien hat einen Grundsatz, der normative Handlungen vorschreibt, um bestimmte qualitative Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen klar, präzise und vorhersehbar sein. APADOR-CH behauptet, die einzige klare Sache an diesem Artikel sei, dass er es der Regierung erlaubt, willkürliche Kontrollen gegen NGOs einzuführen, wenn sie sich zu kritisch verhalten.
Den Brief an den Bürgerbeauftragten können Sie hier lesen (auf Rumänisch).