Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt dem rumänischen Staat sechs Monate Zeit, einen Plan zur Verbesserung des Zustands der Gefängnisse vorzulegen. Der EGMR verurteilte Rumänien zu 17.850 Euro in seinem Urteil zu Rezvimes and others vs. Romania und stellte fest, dass Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, der eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung verbietet, verletzt wurde. Vier rumänischen Staatsangehörigen hatten unter anderem wegen Überbelegung der Zellen, unzureichende Sanitäranlagen, schlechtes Essen und Ratten und Insekten in den Zellen geklagt.