Das Bundesverfassungsgericht wird sich zum ersten Mal mit der Frage beschäftigen, ob der Staat Sozialleistungen kürzen darf, wenn Hartz-IV-Bezieher Termine nicht einhalten oder Jobangebote ablehnen. Ein deutsches Sozialgericht hält dies für verfassungswidrig und wendet sich an das Bundesverfassungsgericht. In dem konkreten Fall kürzte das Jobcenter die Sozialleistungen eines Mannes um 60 Prozent, nachdem er zwei Jobangebote abgelehnt hatte. Das Sozialgericht sagt, dies verstoße gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.