Das Verfassungsgericht Litauens hat entschieden, das eine Regelung, nach der Mieter das Recht auf eine Sozialwohnung verlieren, wenn ihr Vermögen oder ihr Einkommen eine von der Regierung festgelegte Schwelle auch nur geringfügig überschreiten, gegen das Grundgesetz des Landes verstößt. Das Gericht führte aus, dass der Staat die Pflicht hat, ein Wohlfahrtssystem zu schaffen, das auch den sozial schwächsten Teilen der Gesellschaft menschenwürdige Lebensbedingungen ermöglicht.