Die spanischen Behörden haben erneut die Gelegenheit verpasst, die bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte entsprechend geltender internationaler Standards zu schützen.
Der Beitrag europäischer Gerichtshöfe
Im Jahr 2019 wurde Spanien dreimal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bereichen wie dem Recht auf Privat- und Familienleben und dem Recht auf ein faires Verfahren verurteilt (wobei zweimal auf wiederkehrende Probleme verwiesen wurde). Der Europäische Gerichtshof befasste sich in zahlreichen Fällen mit missbräuchlichen Hypotheken, dazu kam ein herausragender Fall von Diskriminierung.
Ethnic Profiling, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Auch der UN-Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen stattete Spanien einen Besuch ab und schloss sich damit der langen Liste der internationalen Gremien an, die den Einsatz von Racial Profiling durch die Polizei verurteilt haben. Sowohl der Sonderberichterstatter für Minderheiten als auch der Sonderberichterstatter für Migranten äußerten sich besorgt über die Zunahme der Fremdenfeindlichkeit in Spanien und deren Auswirkungen in Form von Angriffen auf Migranten. Sie betonten auch die Notwendigkeit größerer Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz.
Folter, Inhaftierung ohne Kontakt zur Außenwelt und Übergangsjustiz
Sowohl der Menschenrechtsausschuss als auch der Unterausschuss zur Verhütung von Folter empfahlen die Abschaffung der Einzelhaft und betonten die Notwendigkeit wirksamer Ermittlungen bei Vorwürfen von Folter und Misshandlung. Der Sonderberichterstatter für die Übergangsjustiz begrüßte die Entscheidung, den Leichnam des Diktators Franco aus dem Tal der Gefallenen zu exhumieren, wies jedoch darauf hin, dass noch viele Maßnahmen im Zusammenhang mit der historischen Aufarbeitung ergriffen werden müssen, darunter die erneute Widmung des Tals als Ort der Erinnerung und vor allem die Aufstellung eines Exhumierungsplans zur raschen Identifizierung Menschen, deren Gebeine sich in Massengräbern befinden, um den Familien der Opfer gerecht zu werden.
Sammelabschiebungen, Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Der Ausschuss für die Rechte der Kinder kam in fünf verschiedenen Fällen zu dem Schluss, dass Spanien gegen die Konvention verstoßen hat. In einem Fall empfahl der Ausschuss Spanien, die Zusatzbestimmung 10 des Gesetzes über die Sicherheit der Bürger (über Sammelabschiebungen) zu überprüfen. Der Menschenrechtsausschuss hat Informationen zu zahlreichen Themen angefordert, darunter der Menschenrechtsplan, Maßnahmen zur Beseitigung diskriminierender Kontrollen und zur Erleichterung der ordnungsgemäßen Identifizierung von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbeamten während ihrer Amtszeit sowie zur Durchführung wirksamer Ermittlungen. Ferner hat er die Aufhebung des Amnestiegesetzes und eine Überprüfung der Haftbedingungen gefordert und gleichzeitig die Notwendigkeit einer Überprüfung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und des Strafgesetzbuches in Bezug auf das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit hervorgehoben. Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, zeigte sich ebenfalls besorgt über die Angriffe auf Journalisten bei Demonstrationen sowie über die Einschränkungen des Versammlungsrechts.
Die Unabhängigkeit der Justiz
Schließlich bestand GRECO auf der Unabhängigkeit der Justiz und der Bekämpfung der Korruption und erinnerte Spanien daran, dass die Schaffung von Justizräten im Allgemeinen dazu dient, die Unabhängigkeit der Justiz sowohl in der Theorie als auch in der Praxis besser zu gewährleisten. Leider sei das Ergebnis in Spanien genau das Gegenteil gewesen.
Der RIS-Bericht ist hier verfügbar.