Der spanische Nationalgerichtshof hat gegen die Person, die 2015
während des Finales des Fußballturniers Copa del Rey das Absingen der
Nationalhymne mit Buh-Rufen und Pfiffen begleitete, eine Geldstrafe von € 7.200
verhängt. Der Richter sagte, diese Verbrechen gegen die Krone und Beleidigung
Spaniens seien durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt, da der Schutz der
Krone als "Symbol der Einheit des Staates und des Verfassungssystems
selbst" überwiege. Außerdem sei es unnötig, den König zu verunglimpfen, um
die Idee eines unabhängigen Kataloniens öffentlich zu vertreten.