Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat eine Gefängnisstrafe von anderthalb Jahren bestätigt, die für das Weiterverbreiten auf Twitter (Retweeten) von Mitteilungen und Bilder , die die ETA unterstützen oder deren Mitgliedern huldigen, verhängt wurde. Nach dem Urteil ist es nicht notwendig, dass ein Video, ein Foto oder eine Nachricht von dem Angeklagten selbst stammt; es genügt, dass der Retweet für den Terrorismus wirbt. Der Gerichtshof wies auch zurück, dass es sich bei den Nachrichten um Redefreiheit handele, da die Verherrlichung von Terrorakten durch dieses Recht nicht geschützt sei.