Wegen angeblicher Verherrlichung des Terrorismus wurden in Spanien zwei Puppenspieler für fünf Tage in U-Haft genommen. In einem Ihrer Stücke trug eine Figur ein Transparent, das als Unterstützung der Terrororganisationen ETA und Al-Qaida interpretiert wurde.
Ein Richter am Nationalen Gerichtshof Spaniens ordnete Haft ohne Kaution für zwei Puppenspieler an, nachdem sie festgenommen und über Nacht in einer Polizeiwache festgehalten wurden, weil sie auf der Straße in Madrid ein satirisches Puppentheaterstück aufgeführt hatten.
Teil der Handlung
Anscheinend trug an einer Stelle des Stücks eine ihrer Figuren ein Banner mit der Aufschrift "Gora ALKA-ETA (" Es leben Al-Qaida und ETA "auf Baskisch).
Wie die Puppenspieler vor dem Richter erklärten, hatte in ihrem Stück ein Polizist Beweise gegen die Hauptfiguren gefälscht, um ihnen ein Verbrechen anzuhängen. Zu diesem Zweck fertigte der Polizist ein Banner zur Unterstützung der Terrororganisationen ETA und Al-Qaida an. Das Ganze war Teil einer fiktiven Performance und in keiner Weise Ausdruck der Meinung der Puppenspieler selbst.
Die Entscheidung könnte zu einer Athmosphäre der Zensur führen, warnt Rights Interantional Spain
Trotzdem ordnete der Richter Untersuchungshaft an, mit der Begründung, dass diese Taten das Verbrechen der Verherrlichung des Terrorismus darstellen, und dass die Puppenspieler das Stück erneut aufführen könnten.
Rechtsmissbrauch
Patricia Goicoechea, Associate Director von Rights International Spain, erklärte InfoLibre, dass in dem Beschluss des Gerichts, der zur Untersuchungshaft führte, "der Beschreibung der Tatsachen jeder Kontext fehlte", den man aber zwingend gebraucht hätte, um zu beurteilen ob die Absicht bestand, den Terrorismus zu verherrlichen.
Sie erklärte weiter: "Wird ein bestimmter Ausdruck verwendet, um einen Charakter zu beschreiben und ist dieser aber nicht die zentrale Botschaft oder eine Erklärung über die Absichten der Arbeit, dann ist dieses nicht als Verbrechen zu werten."
Sie wies auch darauf hin, dass "eine übertriebene Anwendung dieser Gesetze" zu einer "überproportionalen Bedrohung der Meinungsfreiheit“ führen und eine Atmosphäre von Zensur oder Selbstzensur" entstehen lassen könnte und somit das Strafrecht pervertiert.
Nach fast fünf Tagen Haft ohne Kaution hat der Richter in einem weiteren Erlass diese Maßnahme widerrufen, er hielt aber die Anklage gegen die Puppenspieler Aufrecht und verlangte, dass sie ihre Pässe abgeben und in regelmäßigen Abständen bei Gericht vorstellig werden.