Das Verfassungsgericht Spaniens hat ein Urteil zugunsten eines Apothekers, der sich wegen ihrer angeblichen "Abtreibungseinleitenden Wirkung" geweigert hatte, die Pille Danach zu verkaufen, gefällt. Es beruft sich auf das Recht der Verweigerung aus moralischen Gründen, missachtet aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem Fall Pichon gegen Frankreich, in dem festgestellt wurde, dass wenn der Verkauf von verschriebenen Verhütungsmitteln legal und nur in Apotheken möglich ist, Apotheker diesen nicht aufgrund ihres religiösen Glaubens verweigern dürfen.