Der Kampf gegen den Terrorismus ist wichtig, aber die Art und Weise, wie die Europäische Union ihn führt, ist ineffektiv und verstößt noch dazu gegen unsere wichtigsten Werte, wie die freie Meinungsäußerung. Internet-Plattformen sollen dazu verpflichtet werden, fehleranfällige Upload-Filter einzusetzen, um zwischen terroristischen Inhalten und Berichterstattung über Terrorismus, Kritik an Terrorismus oder lustigen Karikaturen zu unterscheiden.
Wenn Du mit diesem Vorhaben nicht einverstanden bist, schicke bitte jetzt den folgenden Musterbrief über unser Formular (siehe 'Beschwerde abschicken' rechts) an die EU-Trilog-Delegation. Sie wird voraussichtlich bis Ende November über das Gesetz entscheiden.===
Sehr geehrte EU-Gesetzgeberin, sehr geehrter EU-Gesetzgeber,
Ich schreibe Ihnen, um Ihnen meine Ansichten zur Verordnung über terroristische Online-Inhalte (TCO) darzulegen.
Als EU-Bürger / Als EU-Bürgerin wünsche ich mir natürlich eine Welt ohne Terrorismus und seine Anschauungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass terroristische Inhalte auf Online-Plattformen verurteilt werden müssen.
Allerdings sind Upload-Filter und die in Artikel X vorgesehenen Maßnahmen aus mehreren Gründen sehr problematisch. Sie sind ineffektiv und verletzen darüber hinaus die in der Charta der Grundrechte verankerte Meinungsfreiheit.
Meine Hauptkritikpunkte sind die folgenden:
- Die obligatorischen automatisierten Filter sind nach EU-Recht nicht legal. Obligatorische Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit, die Freiheit des Zugangs zu Informationen und den Schutz personenbezogener Daten.
- Eine aktive Überwachung der Inhalte der Nutzer widerspricht dem EU-Recht, wie z.B. der GDPR und Urteilen des EuGH.
- Algorithmen sind kontext-blind und verhindern sehr oft auch das Hochladen legaler Inhalte. Dies bedroht insbesondere legitime journalistische Berichterstattung, Kunst und Wissenschaft im Internet, die von Uploadfiltern mitbetroffen sein könnten.
- Das Problem des Terrors wird niemals durch die Regulierung von Inhalten gelöst werden. Dieser Ansatz weckt nur falsche Hoffnungen.
- Der Zeitrahmen von einer Stunde ist zu eng für kleine Plattformen und EU-Startups. Wir sollten von ihnen verlangen, dass sie "ohne unangemessene Verzögerung handeln".
Auch ich möchte nicht, dass die nächste Generation in einer Welt des Terrors aufwächst, aber noch weniger möchte ich, dass wir in einer Welt leben müssen, in der solche unsinnigen Gesetze und Regeln die Wirtschaft, die freie Meinungsäußerung, die Presse und die Forschung behindern oder zensieren.
Deshalb fordere ich Sie auf, gerade die Grundrechte zu verteidigen, welche der Terrorismus angreift. Die Annahme des vorliegenden Vorschlags würde die Meinungs- und Redefreiheit ernsthaft gefährden. Sogar die UN hat vor kurzem davor gewarnt, die Verordnung wegen ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Grundrechte in ihrer jetzigen Form anzunehmen [1]. Lassen Sie nicht zu, dass die Terroristen gewinnen, indem sie sich dieser Einschränkung unserer Grundrechte beugen.
Ich bitte Sie deshalb um Folgendes:
- Engen Sie die Definition von terroristischen Inhalten ein, definieren Sie genau, was ungesetzlich ist, und stellen Sie sicher, dass legale Inhalte nicht zensiert werden.
- Schlagen Sie vor, dass Internet-Hosting-Provider die Möglichkeit haben sollten, selbst Maßnahmen zu wählen, um den Zugang zu terroristischen Online-Inhalten zu verhindern.
- Fordern Sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Trilogs auf, vorzuschreiben, dass Löschanordnungen nur von unabhängigen Gerichten oder Verwaltungsbehörden erlassen werden dürfen.
- Anstelle des strikten Zeitrahmens von einer Stunde schlagen wir vor, den Standard "Handeln ohne unangemessene Verzögerung" anzuwenden. Diese Lösung würde die ursprüngliche Idee unterstützen: Große Unternehmen könnten innerhalb einer Stunde handeln, während kleinere Unternehmen so schnell wie möglich handeln sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
Referenzen:
1] Stellungnahme des Sonderberichterstatters für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und des Sonderberichterstatters für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, 03. November 2020, verfügbar unter
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=25661