Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das belgische Verbot des Tragens von Vollschleiern in der Öffentlichkeit bestätigt. Zwei muslimische Frauen hatten mit dem Argument geklagt, das Verbot verletze ihre Rechte. Der EGMR hat am Dienstag einstimmig entschieden, dass das Verbot nicht gegen Rechtsnormen verstoße, denn trüge dazu bei, den "Schutz der Rechte und Freiheiten anderer" zu gewährleisten, dies sei in einer demokratischen Gesellschaft "notwendig". Belgien hat im Juni 2011 sein Verbot, das Gesicht mit Kleidung teilweise oder vollständig zu bedecken, eingeführt.