Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Klage einer Französin, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt und deren Antrag auf Vaterschaftsurlaub abgelehnt wurde, abgewiesen. Die Frau hatte argumentiert, die Ablehnung verstoße gegen Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention.