Demokratie & Gerechtigkeit

Straßburg befasst sich mit Menschenrechtsverletzung an Polens Grenzen

Der EGMR in Straßburg wird sich mit dem Fall einer Familie von Asylbewerbern aus Tadschikistan befassen, deren willkürliche Inhaftierung an der polnischen Grenze dazu beigetragen hat, dass die Mutter versuchte sich das Leben zu nehmen.

by Polish Helsinki Foundation for Human Rights

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der polnischen Regierung mitgeteilt, dass er sich mit einem weiteren Fall, der unangemessenen Unterbringung von Ausländern in einem bewachten Einwanderungszentrum befassen wird.

Der Fall betrifft eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern aus Tadschikistan. Sie versuchten mehrfach, an der Grenzübergangsstelle Medyka internationalen Schutz zu beantragen und gaben an, sie seien Opfer von Verfolgung.

Alle Versuche, den Schutzstatus zu beantragen, wurden von Beamten des polnischen Grenzschutzes verhindert. Letztendlich wurde ihr Antrag im Oktober 2017 nach mehr als 10 erfolglosen Versuchen entgegengenommen. Kurz darauf wurde die ganze Familie im "Bewachten Zentrum für Ausländer" in Przemyśl festgehalten.

Verschlechterung des psychischen Zustandes

Während der Einwanderungshaft wurde bei der Mutter ein psychologischer Zustand diagnostiziert, der auf die Gewalt zurückzuführen war, der sie in Tadschikistan ausgesetzt war und der durch ihre Unterbringung in einer geschlossenen Haftanstalt in Polen noch verschlimmert wurde.

Die Unterbringung der Familie im Zentrum Przemyśl hatte auch negative Auswirkungen auf den Zustand der Kinder. Trotzdem weigerten sich sowohl der Grenzschutz, als auch die polnischen Gerichte, die von der Mutter vorgelegten medizinischen Gutachten zu berücksichtigen. Außerdem weigerten sich die Gerichte, einen Sachverständigen zu benennen, der beurteilen sollte, wie sich die Inhaftierung auf die Gesundheit der Frau auswirkte.

Nach etwa 10 Monaten versuchte sie Selbstmord zu begehen, was zu ihrer Überstellung in eine psychiatrische Klinik führte. Schon damals beantragte der Grenzschutz erneut, die Inhaftierung der Frau in einem bewachten Zentrum zu verlängern.

Abweichende Regelung

Schließlich entschied das Bezirksgericht in Przemyśl, die über die Frau vorliegenden medizinischen und psychologischen Gutachten zu prüfen und ordnete die Freilassung der Familie aus der Haftanstalt an. In diesem Verfahren wurde die Mutter pro bono durch Michał Jabłoński, einen Rechtsanwalt bei Dentons Europe Dąbrowski i Wspólnicy sp. k., vertreten.

Da während der Inhaftierung der Familie schon sehr früh deutlich wurde, dass sie in ihrem Heimatland Opfer von Gewalt geworden ist und da insbesondere bei der Mutter deutliche Anzeichen von brutaler Gewalteinwirkung und eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurden, wurde beim EGMR ein Antrag auf Prüfung des Falles auf eine mögliche Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gestellt.

Gewaltopfer dürfen nicht inhaftiert werden.

Dies ist ein weiterer Fall, in dem es um die Einwanderungshaft von Ausländern geht, die von Gewalt in ihrem Herkunftsland betroffen sind und deren Inhaftierung zu gesundheitlichen Problemen geführt hat. Das Gesetz ist eindeutig: Opfer von Gewalt dürfen nicht in einem bewachten Zentrum festgehalten werden", erklärt Jacek Białas, der Rechtsanwalt bei dem Liberties Mitglied The Helsinki Foundation for Human Rights, der die Familie vor dem Straßburger Gericht vertritt. Die Behörden sind verpflichtet, festzustellen, ob Kontraindikationen für die Inhaftierung solcher Personen vorliegen, aber unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass die Einwanderungsbehörden dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Auch bei dieser Familie haben die Behörden das Wohl der Kinder missachtet. Wir hoffen, dass andere Fälle dieser Art, die sicherlich auch noch vor den EGMR gebracht werden, zu einer gerechten und gesetzeskonformen Behandlung von Ausländern führen werden, die in Polen Schutz suchen", fügt Herr Białas hinzu.

Donate to liberties

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Mach mit beim Schutz unserer Freiheiten

Wir haben
► Den größten Fonds für Demokratieinitiativen in der EU geschaffen
► Neue Befugnisse geschaffen, um Autokraten die EU
► Finanzierung zu entziehen
► neue EU-Regeln verfasst, um Journalisten und Aktivisten vor Scheinklagen zu schützen

► Über 400 Menschenrechtsverteidiger/innen ausgebildet, um die Kampagnen, die dir am Herzen liegen, zu unterstützen.


Weitere Meilensteine

Gemeinsam machen wir den Unterschied

Wenn viele sich zusammenschließen, besiegen wir die wenigen, die denken, sie hätten die ganze Macht. Schließ dich uns an, es geht um Rechte für uns alle.

Aboniere den Newsletter, um

dabei zu sein

Warum sollte ich?

Du bekommst die neuesten Berichte vor allen anderen!

Du kannst miterleben, wie wir uns für Deine Rechte einsetzen!

Du wirst sehen, was wir erreicht haben!

Zeig mir ältere Ausgaben des Newsletters