Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat angekündigt, ab Juni ein neues Verfahren anzuwenden, das eine detailliertere Begründung in Einzelrichterentscheidungen ermöglicht. Seit der Einführung des Einzelrichterverfahrens im Jahr 2010 hat das Straßburger Gericht ein sehr zusammenfassendes Verfahren angewandt, um mit dem Rückstand von Zehntausenden von Fällen umzugehen. Obwohl die Notwendigkeit verständlich ist, kritisieren Anwälten und Akademiker das Verfahren, da es für Menschen deren Anträge durch solche Entscheidungen abgelehnt wurden nicht nachvollziehbar ist.