Vierzehn unbegleitete ausländische Minderjährige im Alter von fünfzehn bis siebzehn Jahren wurden im Juli 2017 im italienischen 'Hotspot' von Taranto festgehalten, unter schrecklich unhygienischen Bedingungen und ohne die Möglichkeit, die Einrichtung zu verlassen oder ihre Eltern zu kontaktieren.
Die Kinder kamen aus Bangladesch, Gambia, Senegal, Elfenbeinküste, Mali und Ghana. Ihre skandalösen Haftbedingungen wurden von den ASGI-Anwälten Maria Cesarea Angiuli und Dario Belluccio aufgedeckt, die den Hotspot in Begleitung der Parlamentarierin Annalisa Pannarale besuchen konnten.
In der Praxis sind Hotspots für Anwälte, Reporter und Angehörige nicht zugänglich und die darin festgehaltenen Migranten dürfen sie nicht verlassen. Aus diesen Gründen haben die Anwälte von ASGI umgehend vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage eingereicht und dieser hat den Fall im Januar für zulässig erklärt.
Italien bestreitet Verstöße
Die der italienischen Regierung vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen betreffen Artikel 3 (Folterverbot), Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 13 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Insbesondere wurde das Recht auf persönliche Freiheit verletzt, weil alle unbegleiteten Minderjährigen ohne schriftlichen Haftbefehl festgehalten wurden, ohne die Möglichkeit, bei den Behörden in Berufung zu gehen oder auch nur mit jemandem außerhalb des Hotspots zu kommunizieren. Leider ist dies auch nicht das erste Mal, dass vergleichbare Fälle von Kinderhaft in diesem Hotspot bekannt geworden sind.
Die am Hotspot von Taranto inhaftierten Minderjährigen lebten in der überfüllten Einrichtung unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen und waren mit den dort inhaftierten Erwachsenen gemeinsam untergebracht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Hotspots laut EU-Recht ausdrücklich keine geeigneten Orte für die Unterbringung von Minderjährigen sind und Kinder niemals in diesen Strukturen festgehalten werden sollten.
In diesem Fall geht es nicht nur darum, dass Minderjährige inhaftiert wurden, ihnen wurde auch der Zugang zu einem gesetzlichen Vormund verwehrt, ganz zu schweigen von rechtlicher, sozialer, gesundheitlicher und psychologischer Betreuung.
Eine Bitte um Klarstellung
Nachdem der EGMR die Klage angenommen hatte, forderte der Gerichtshof die italienische Regierung auf, den Wahrheitsgehalt der Behauptung, Minderjährige seien illegal im Hotspot festgehalten worden, zu prüfen.
"Die offizielle Aufforderung an die italienische Regierung durch den EGMR ist bereits ein wichtiges Ergebnis, um dem Mangel an Jugendschutz, den wir im Hotspot von Taranto festgestellt haben, etwas entgegenzusetzen." erklären die ASGI Rechtsanwälte. "Das Thema ist sehr ernst und in Anbetracht der systemischen Verletzungen, die wir feststellen mussten, sind diese Aufforderungen eine Möglichkeit, ein Licht auf die tatsächlichen Bedingungen in den sogenannten `Hotspots zu werfen.