Ein hochrangiger Rechtsberater der EU hat erklärt, dass gleichgeschlechtliche Partner von EU-Bürgern dieselben Freizügigkeitsrechte genießen wie Partner eines anderen Geschlechts. Generalanwalt Melchior Wathelet vom Gerichtshof der Europäischen Union schrieb in einer am 11. Januar veröffentlichten Stellungnahme, dass Rumänien dem männlichen Ehepartner eines rumänischen Mannes zu Unrecht eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis verweigert habe. Das Paar hatte 2010 in Belgien geheiratet.