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UN-Bericht nennt Spaniens Bemühungen gegen Rassendiskriminierung unzureichend

Spanien hat 80 Empfehlungen akzeptiert, die während der Universal Periodic Review (UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rassendiskriminierung vorgeschlagen wurden, aber es muss noch mehr tun.

by Isabelle Mamadou and Esther Mamadou
UN Web Tv

Im Januar 2020 unterzog sich Spanien dem dritten Zyklus der universellen periodischen Überprüfung (UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. Alle fünf Jahre evaluiert der UPR die Fortschritte der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die grundlegenden Garantien und gibt eine Reihe von Empfehlungen für den überprüften Staat. Spanien erhielt 275 Empfehlungen, die auf Vorschlägen von 110 Staaten basieren.

Im Juli 2020, während der 44. Sitzung des Menschenrechtsrates, berichtete Cristóbal González-Aller Jurado, Botschafter und Ständiger Vertreter Spaniens bei den Vereinten Nationen, über die von der Regierung akzeptierten Empfehlungen und die zur Umsetzung der Empfehlungen geplanten Maßnahmen. Von den 275 Empfehlungen wurden 252 vollständig angenommen, 13 werden teilweise umgesetzt und 10 wurden abgelehnt.

Spaniens Reaktion auf systemischen Rassismus ist unzureichend

Von den 252 Empfehlungen, die von Spanien angenommen wurden, zielen mindestens 30% auf die Umsetzung von Maßnahmen ab, die die Einhaltung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten von Minderheiten wie Migranten, Roma, Flüchtlinge und Menschen afrikanischer Abstammung, garantieren, mit besonderem Schwerpunkt auf der Beendigung von Polizeikontrollen aufgrund von ethnischen und rassistischen Profilen (Racial Profiling).

Viele der akzeptierten Maßnahmen werden bereits umgesetzt, weshalb die Regierung es nicht für notwendig hält, sie zu überarbeiten. In den letzten Jahren haben jedoch mehrere Organisationen berichtet, dass Polizeikontrollen aufgrund von Racial Profiling, Belästigungen, rassistische Angriffe und Hassreden im ganzen Land weiterhin ein Problem darstellen.

Der Bericht The COVID-19 Health Crisis: Racism and Xenophobia During the State of Alarm in Spain, der vom Team der International Decade of People of African Descent in Spain und Rights International Spain (RIS) erstellt wurde, führt mehr als 70 rassistische Vorfälle und institutionelle diskriminierende Praktiken auf, die sich zwischen dem 15. März und dem 2. Mai 2020 ereignet haben und die zeigen, dass die Gesundheitskrise ein Rückschlag im Kampf gegen die Rassendiskriminierung war, unabhängig von den bereits bestehenden Aktionsprotokollen und antirassistischen Maßnahmen.

Aus diesem Grund wird der Gesetzentwurf für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, den die Regierung dem Parlament demnächst vorlegen wird, nur dann umfassend sein, wenn er neben dem präventiven Ansatz und dem Regime der Verstöße und Sanktionen auch ein gemeinsames Kriterium für die Definition von rassistisch motivierten Verbrechen und Vorfällen sowie Strukturreformen enthält, die die Mängel des spanischen Systems im Kampf gegen Rassendiskriminierung wirksam beheben können. Außerdem sollten statistische Daten über die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung eingeführt werden, um das Ausmaß des Rassismus zu bewerten. Lehrbücher und andere pädagogische Materialien müssen überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie historische Fakten über Sklaverei, den afrikanischen Sklavenhandel und Kolonialismus widerspiegeln.

Auch wenn viele der Empfehlungen angenommen wurden, lässt Spaniens Antwort auf die UPR äußerst wichtige Themen aus, wie z.B. die Überarbeitung des Gesetzes über die Rechte und Freiheiten von Ausländern, damit dieses die Rechte von Migranten und Asylbewerbern besser schützt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass ungleiche Rechte für verschiedene rassische Gruppen für die nächsten fünf Jahre weiterbestehen.

Die Regierung versäumt es, WanderarbeiterInnen zu schützen

Unter den Empfehlungen, die abgelehnt wurden, ist in einer Zeit der weltweiten Gesundheitskrise besonders erwähnenswert, dass sich Spanien weigert, die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller WanderarbeiterInnen und ihrer Familienmitglieder zu ratifizieren. Die Konvention schützt die Rechte von WanderarbeiterInnnen unabhängig von ihrer administrativen Situation. Die schwerwiegenden Rechtsverletzungen, unter denen die SaisonarbeitnehmerInnen leiden, wurden von der UN-Expertengruppe für Menschen afrikanischer Abstammung im August 2018 und von Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter für extreme Armut und Menschenrechte, bei seinem Besuch in Spanien im Februar 2020 angeprangert.

Nichtsdestotrotz weigert sich die Regierung immer noch, den weitreichendsten internationalen Vertrag über Migration und Menschenrechte zu ratifizieren, zu einer Zeit, in der viele SaisonarbeiterInnen unter gewalttätigen Angriffen leiden, weil Gerüchte kursieren, sie seien an den Ausbrüchen von COVID-19 schuld.

Alternativen zur Inhaftierung von Migranten abgelehnt

Spanien hat auch die Möglichkeit abgelehnt, alle Formen der Inhaftierung von Migranten und Asylbewerbern abzuschaffen. Mehrere internationale Gremien haben erklärt, dass Freiheitsentzug für Personen, die kein Verbrechen begangen haben, unmenschlich und menschenrechtswidrig ist. Verschiedene Studien und Initiativen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass es erfolgreiche Alternativen zur Inhaftierung von Migranten gibt.

Trotzdem wird die spanische Regierung weiterhin Migranten, deren administrative Situation irregulär ist, in Gewahrsam nehmen, wobei sie sowohl die Empfehlungen der Human Rights Council's special procedures, als auch die Forderungen der Zivilgesellschaft ignoriert und somit eine auf strukturellem Rassismus basierende Migrationspolitik fortsetzt.


Über die Autoren dieses Artikels:

*Isabelle Mamadou ist Expertin für die Menschenrechte der Bevölkerung afrikanischer Abstammung.

*Esther Mamadou ist eine Expertin für Menschenrechte und erzwungene Migration.

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