Die UN-Arbeitsgruppe der Experten für Menschen afrikanischer Abstammung hat dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (HRC) einen vollständigen Bericht über ihren ersten Informationsbesuch in Spanien vorgelegt. Darin kommt das Gremium zu dem Schluss, dass "die Erstellung von Rassenprofilen von Menschen afrikanischer Herkunft ein endemisches Problem in Spanien ist".
RIS fordert, dass die spanische Regierung die Praxis des Racial Profiling beendet.
Rights International Spanien (RIS) konnte die Arbeitsgruppe während ihres Besuchs treffen und seine Bedenken in Bezug auf dieses Thema, das einen der Schwerpunkte der Arbeit der Organisation darstellt, einbringen. In seiner Schlussfolgerung stimmt der Bericht der Arbeitsgruppe mit den Einschätzungen zahlreicher internationaler, europäischer und nationaler Institutionen überein, welche die weit verbreitete Anwendung von Racial Profiling in Spanien beobachtet haben. Eine ganze Reihe von Organisationen, die sich für bürgerliche Freiheiten und Menschenrechte einsetzen, prangern diese Praxis seit langem an.
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Rassendiskriminierung haben sich RIS und verschiedene Organisationen von Nachkommen afroamerikanischer Einwanderer, sowie weitere Menschenrechtsorganisationen, mit einem Schreiben an das Innenministerium gewandt. Sie fordern das Ministerium auf, die Praxis des Racial Profiling von Menschen afrikanischer Herkunft zu beenden.
Die bisherigen Maßnahmen sind unzureichend
Die Arbeitsgruppe räumt ein, dass durchaus Maßnahmen ergriffen wurden, diese seien aber unzureichend. Experten sagen, es gehe zunächst darum, ethnisches Profiling als diskriminierende Polizeipraxis zu definieren und zu verbieten. Die Arbeitsgruppe hält die Bestimmungen der so genannten "Knebelgesetze" für unzureichend und erklärt, diese hätten tatsächlich das Gegenteil bewirkt: Die durch dieses Gesetz verhängten Sanktionen hätten zu einem Rückgang der Zahl der Personen geführt, die Berichte über Diskriminierung einreichen, was sich auf Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und Entschädigungen für Opfer ausgewirkt habe.
Einer der Vorschläge der Arbeitsgruppe besteht darin, Polizeibeamte dazu zu verpflichten, ein Formular auszufüllen, in dem der Grund für jede Verhaftung bzw. Feststellung der Identität einer Person angegeben wird. In anderen Ländern, wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, hat sich dies als wirksam erwiesen, um die Erstellung von Rassenprofilen zu reduzieren, und 2013 empfahl der spanische Bürgerbeauftragte der nationalen Polizei, ein ähnliches System einzuführen. Im Jahr 2016 verpflichtete sich die nationale Polizei schließlich, dieses neue Verfahren im Jahr 2017 einzuführen. Bis auf wenige Ausnahmen, wie in den Polizeidienststellen in Fuenlabrada, Gerona und Móstoles, wurde dieses System jedoch noch nicht eingesetzt. Die Stadtverwaltung von Madrid wird in einem Viertel der Hauptstadt ein Pilotprojekt zur Einführung des Modells starten.
Spanien ist verpflichtet die Empfehlungen der UN umzusetzen
Eine weitere von den Experten der Vereinten Nationen vorgeschlagene Empfehlung besteht darin, einen unabhängigen Mechanismus zur Untersuchung von Polizeiaktionen zu schaffen und Schulungen innerhalb der Polizeikräfte anzubieten, um diskriminierende Praktiken zu verhindern.
Die Arbeitsgruppe hat auch ihre Besorgnis über die summarischen Rückführungen aus Ceuta und Melilla, sowie über die Tatsache zum Ausdruck gebracht, dass Asylbewerber keine Chance haben, internationalen Schutz zu suchen. Die Gruppe empfahl der Regierung, alle Formen der summarischen Rückführung zu beenden, das Recht auf Nichtzurückweisung und den Zugang zu Verfahren zur Identifizierung und Feststellung des Flüchtlingsstatus zu achten. Sie sind auch besorgt über die Einwanderungshaft als eine gängige Form der "Verwaltungshaft" und empfehlen der Regierung, alle Formen der Inhaftierung von Migranten und Asylbewerbern zu beenden.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass Spanien Teil des UN-Systems ist, das Besuche von Arbeitsgruppen und Sonderberichterstattern akzeptiert, um die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen zu bewerten. Insofern ist das Land auch verpflichtet, die Empfehlungen dieser Gremien umzusetzen.