Durch das neue ungarische Gesetz gegen aus dem Ausland unterstützte NGOs sind alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, die mehr als 7,2 Millionen Forint (23.000 Euro) an ausländischen Spenden erhalten, verpflichtet, sich als aus dem Ausland finanzierte zivilgesellschaftliche Organisationen zu registrieren und diese Informationen auf ihren Webseiten und Veröffentlichungen zu publizieren.
Bei ausländischen Spenden über 500.000 Forint (ca. 1635 Euro) müssen die betroffenen Organisationen die personenbezogenen Daten der Spender dem Staat mitteilen, der diese dann veröffentlicht.
Mit der sogenannten "Zivilisationskampagne" hatten mehrere NGOs gegen die damit verbundene Stigmatisierung protestiert. Neben öffentlichen Demonstrationen fand auch ein Protest von NGO-Vertretern bei einer Sitzung des Justizkomitees des Parlaments statt. Sie gaben an, das Gesetz verletze die, im Grundgesetz verankerten, Rechte der NGOs auf einem guten Ruf und auf Privatsphäre, sowie die Freiheiten des Ausdrucks und der Vereinigung.
Gemeinsame Aktion
Der dem Verfassungsgericht vorgelegten Verfassungsbeschwerde haben sich 23 NGOs gemeinsam angeschlossen, was beweist, dass nicht nur die NGOs, die von der Regierung als Feinde abgestempelt wurden, sondern auch solche Organisationen, die dem Orban-Regime freundlicher gesinnt sind, das „Gesetz über die Transparenz ausländischer Spenden“ für rechtlich bedenklich und sozial schädlich halten. Deshalb haben sie sich gegen das Gesetz, das sie stigmatisiert und ihre Arbeit hemmt, zusammengetan.Die Beschwerde wurde von den Rechtsanwälten der Hungarian Civil Liberties Union und des Hungarian Helsinki Committee verfasst.