Das ungarische Verfassungsgericht wird sich mit dem umstrittenen Zivilgesetz befassen, dessen für den 16. Januar geplante Einführung das von der Europäischen Kommission gegen Ungarn eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst hat. Vereine und Stiftungen, die mehr als € 23.000 Unterstützung pro Jahr aus dem Ausland erhalten, würden dafür Rechenschaftspflichtig. Außerdem müssen sie sich in ihren Veröffentlichungen als aus dem Ausland finanzierte Organisationen kennzeichnen. Das Gericht wird zunächst den von den Oppositionsparteien vorgelegten Gesetzesvorschlag erörtern.