Zu den Änderungen des Grundgesetzes gehören zwei neue Bestimmungen. Die erste verbietet die "Ansiedlung fremder Bevölkerungen" und die zweite besagt, dass der Staat 'die christliche Kultur schützen' muss.
Nicht reif für das heutige Europa
Mit den Stimmen der rechtsextremen Partei Jobbik ist es der Regierungspartei gelungen, das erst 2011 verabschiedete Grundgesetz zum siebten Mal zu ändern und Bestimmungen einzuführen, die für eine moderne europäische Verfassung nicht akzeptabel sind.
Die siebte Novelle des Grundgesetzes beinhaltet ein Verbot der Obdachlosigkeit und beruft sich dabei auf den Schutz der öffentlichen Nutzung öffentlicher Räume. Das Verbot des gewöhnlichen Aufenthalts im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des Lieberties Mitglieds the Hungarian Civil Liberties Union ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenwürde und die Handlungsfreiheit.
"Das Grundgesetz ist schon oft scharf kritisiert worden, weil es hinter seiner bombastischen Fassade zahlreiche im rechtlichen Sinne unwirksame Bestimmungen enthält. Indem sie den Schutz der christlichen Kultur im Grundgesetz vorschreibt, hat die Regierungspartei ihre direkten politischen Ziele in der höchsten Rechtsnorm verankert", sagte die HCLU in einer Erklärung und verwies dabei ausdrücklich auf die neue Bestimmung, dass "alle staatlichen Organe verpflichtet sind, die Identität Ungarns und seine christliche Kultur zu schützen".
Weitere Änderungen des Grundgesetzes betreffen auch die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und ergänzen die Bestimmung, dass "die Ausübung des Versammlungsrechts nicht die Verletzung des Privat- und Familienlebens oder der Wohnung eines anderen zur Folge haben darf".
Neue Gefahren für die Unabhängigkeit der Justiz
Nach diesem Gesetz können Demonstrationen vor den Privathäusern von Politikern künftig verboten werden. Darüber hinaus werden Verwaltungsgerichte eingerichtet, um sich mit " Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung und anderen im Gesetz festgelegten Fällen" zu befassen.
Nach Ansicht der HCLU folgt daraus, dass es nicht mehr der Oberste Gerichtshof des Landes ist, der das letzte Wort in bestimmten Verwaltungsstreitigkeiten hat, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der künftigen Unabhängigkeit der Justiz aufwirft, vor allem dann wenn es für der Regierung unangenehm werden könnte.
Die Änderungen des Grundgesetzes wurden vom ungarischen Parlament am Tag der Verabschiedung des "Stop Soros" Gesetzes angenommen, welches Aktivisten der Zivilgesellschaft Haftstrafen androht. Mehr über dieses Gesetz kannst Du hier erfahren.