Die polnische Regierung hat mehr als 140 der 180 Empfehlungen über Rechtsstaatlichkeit, Antidiskriminierung und Redefreiheit der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPN) durch die UN, angenommen.
Dies war das dritte Mal, dass Polen das Universal Periodic Review Verfahren durchlaufen hat. Im Gegensatz zu früheren Überprüfungen enthielt die jetzige vom 22. September, Empfehlungen zum Schutz der Grundlagen eines demokratischen, auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Staates.Die anhaltende Verfassungskrise und die Unabhängigkeit der Justiz gehörten zu den wichtigsten Themen, die in den Empfehlungen diskutiert wurden. Die polnische Regierung akzeptierte die Empfehlungen, gab aber an, dass sämtliche Änderungen am Funktionieren von Gremien wie dem Verfassungsgericht in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Venedig-Kommission und im Einklang mit internationalen Standards eingeführt worden seien.Freiheit der Medien
Die Regierung akzeptierte auch die Empfehlungen für den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Information in den öffentlichen Medien. Gleichzeitig erklärte die Regierung, dass sie "keinen Einfluss auf den in den öffentlichen Medien präsentierten Inhalt habe".
Ähnliche Aussagen wurden in den Bericht der Regierung aufgenommen, der dem Menschenrechtsrat zu Beginn dieses Jahres vorgelegt wurde. In dem Bericht gab die Regierung an, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Massenmedien zu den in der polnischen Verfassung verankerten Grundprinzipien gehören. "Wir erwägen derzeit, zusätzliche Bemühungen zur Verbesserung des Pluralismus der Medien und zur Verbesserung des Zugangs zur Massenkommunikation zu entwickeln".
Allerdings fehlten in dem Bericht Angaben darüber, wie viele Journalisten seit Januar 2016 aus öffentlichen Medien entlassen worden sind sowie über die Richtung der geplanten Reformen.
Diskriminierung
Eines der Schlüsselthemen, die in den Empfehlungen für Polen hervorstachen, ist die Bekämpfung von Diskriminierung und Hassverbrechen. Die Regierung akzeptierte die Empfehlungen nicht, in der die Wiederherstellung des Rats zur Verhütung von Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gefordert wurde und behauptete, die Befugnisse dieses Rates seien von anderen Verwaltungsbehörden übernommen worden.
Die Regierung akzeptierte die Empfehlungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen, die die Erweiterung des Katalogs der Hassverbrechen durch Hinzufügen der von Homophobie und Transphobie motivierten Straftaten vorschlugen.
Die Regierung akzeptierte auch die Empfehlungen zur Weiterverfolgung von Maßnahmen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zur Umsetzung von Urteilen des EGMR über den Zugang zur Abtreibung.
Stellungnahme der HFHR
Während der Sitzung stellte die HFHR eine Erklärung vor, in der sie die anhaltende Verfassungskrise, die Bedrohung der Unabhängigkeit der Medien und den schrumpfenden Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft erläuterte.In der Erklärung äußerte die HFHR die Hoffnung, dass die akzeptierten Empfehlungen von der Regierung ordnungsgemäß überprüft und umgesetzt werden. Auf der anderen Seite erklärte die Organisation ihre Besorgnis über den Prozess des "demokratischen Rückzugs" in Polen und die daraus resultierende Rechtsstaatlichkeitskrise.
Die Stellungnahme der HFHR gibt es hier.