Die Kommission betont, dass die Veröffentlichung der Entscheidung des Gerichts vom 9. März 2016 eine Voraussetzung zur Lösung der gegenwärtigen Verfassungskrise ist.
Polens Außenminister Witold Waszczykowski erbat im Dezember eine Stellungnahme der Venedig-Kommission (des Beratungsorgans des Europarates) zu den Abänderungen des Landes an seinem Gesetz über das Verfassungsgericht.
Das neue Gesetz wurde Ende Dezember 2015 verabschiedet und führt eine Reihe von umstrittenen Bestimmungen ein, so wurde die notwendige Zahl der Richter für die Entschlussfähigkeit von 9 auf 13 erhöht, außerdem müssen Fälle jetzt chronologisch, in der Reihenfolge in der sie eigereicht wurden, abgehandelt werden. Hinzu kommt die Verpflichtung, Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit zu fällen.
Während der Vorbereitungen der Stellungnahme, traf die Venedig-Kommission Polens Präsidenten, Vertreter der Regierung, des Sejm (des Unterhauses des Parlaments), Richter des Verfassungsgerichts, den nationalen Bürgerbeauftragten und Vertreter von NGOs.
Im März veröffentlichte die Kommission ihre Stellungnahme, in der sie alle Änderungen die durch das Gesetz eingeführt wurden kritisiert. Ihrer Meinung nach, würden die Änderungen die Arbeit des Verfassungsgerichts verlangsamen oder sogar lähmen, was nach europäischen Standards nicht akzeptabel sei.
Berufungen
Ein Teil der Stellungnahme widmet sich dem Verfahren der Ernennung von Richtern für das Tribunal. Die Venedig-Kommission weist darauf hin, dass der Streit über den Ersatz der drei Richter, deren Amtszeit im November 2015 auslief, zum Auslöser für die gesamte Krise wurde.
"Auch wenn sich die Zusammensetzung des Parlaments nach den Wahlen ändert, kann es nicht der Möglichkeit beraubt werden, seine eigenen Entscheidungen in Bezug auf Themen zu treffen, die während seiner Amtszeit auftauchen. Es würde den Grundsätzen der Demokratie wiedersprechen, wenn das Parlament Beamte, einschließlich der Richter, im Voraus einsetzen könnte und zwar auch dann, wenn deren Sitze dann zur nächsten Amtszeit des Parlaments unbesetzt wären“, sagt die Kommission. "Und umgekehrt, hat das neue Parlament die vorherigen Entscheidungen in Bezug auf die Ernennung von Beamten zu respektieren."
Die Venedig-Kommission stellt fest, dass die gegenwärtige Verfassungskrise kein geeigneter Moment ist, um die Verfassung zu ändern. Allerdings empfiehlt die Kommission Änderungen an der Verfassung dahingehend, dass die Richter des Verfassungstribunals mit qualifizierter Mehrheit der Stimmen ernannt werden.
Die Weigerung zu veröffentlichen
In ihrer Stellungnahme betrachtet die Venedig-Kommission auch die Entscheidung des Verfassungstribunals vom 9. März, in der dieses die Änderungen des Gesetzes als völlig unvereinbar mit dem nationalen Recht verurteilt. Allerdings hat sich die Regierung geweigert diese Entscheidung zu veröffentlichen.
Die Kommission betonte, die Weigerung der Regierung, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu veröffentlichen, verstoße nicht nur gegen die Rechtsstaatlichkeit, vielmehr könne ein solch beispielloser Schritt die Verfassungskrise nur noch weiter vertiefen.
Die Reform des Gesetzes über das Verfassungstribunal ist nicht das einzige Gesetzesvorhaben in Polen, welches einer Überprüfung durch die Kommission unterzogen wird. Der Begleitausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat auch eine Stellungnahme zu dem Gesetz über die Polizei angefordert, die Ende Juni 2016 fällig ist.
Die vollständige Stellungnahme der Venedig-Kommission kann hier eingesehen werden.