Das Human Rights Monitoring Institute (HRMI), ein Mitglied von Liberties, hat sich zu dem Entwurf einer Änderung des Verbraucherschutzgesetzes geäußert, mit dem der Verkauf von Waren verboten werden soll, die nach Ansicht seiner Verfasser die Interessen Litauens untergraben könnten.
Eine Reihe von Verboten
Die Änderung würde den Verkauf von Waren verbieten, die eine positive Sicht fördern auf Angriffe gegen einen anderen Staat oder andere Handlungen, die die staatliche Souveränität verletzen, historische Tatsachen in Bezug auf Litauen verzerren, die Geschichte Litauens, seine Unabhängigkeit, territoriale Integrität oder verfassungsmäßige Ordnung herabsetzen oder eine positive Sicht fördern auf Verletzungen von Staatsgrenzen, die im Einklang mit dem Völkerrecht gezogen wurden. Man kann davon ausgehen, dass diese vorgeschlagenen Verbote auch Bücher und andere Publikationen betreffen würden.
Das Human Rights Monitoring Institute wies die parlamentarischen Ausschüsse, die derzeit über den Änderungsantrag beraten (Rechtsausschuss, Menschenrechtsausschuss und Wirtschaftsausschuss), darauf hin, dass die Voraussetzungen für das Verbot zu weit gefasst seien und somit das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig stark einschränken würden.
Das Verbot würde die öffentliche und wissenschaftliche Debatte über aktuelle und historische bewaffnete Konflikte sowie über Fragen der internationalen und auswärtigen Politik, der zwischenstaatlichen Beziehungen und andere politische Themen erschweren.
Das Verbot könnte auch den Austausch von Ideen und Informationen sowie die öffentliche oder wissenschaftliche Diskussion über historische Ereignisse und Fakten unangemessen einschränken.
Objekte, die die Geschichte Litauens untergraben
Besonders besorgniserregend ist der Vorschlag, den Verkauf von Waren zu verbieten, die "die historischen Fakten Litauens verzerren, die Geschichte Litauens untergraben".
Das HRMI weist in seinen Anmerkungen darauf hin, dass "die Meinungsfreiheit in allen Fällen das Recht umfasst, Meinungen zu bilden, zu besitzen und zu verbreiten". Das fragliche Verbot greift direkt in diese Rechte ein: Es ermöglicht, dass eine einzige korrekte "staatliche" Interpretation der historischen Ereignisse in Bezug auf Litauen geschaffen wird. Die Schaffung einer "einzig und allein richtigen, staatlich anerkannten" Auslegung ist gleichbedeutend mit der Indoktrination der Bürger, was ihr Recht, ihre Ansichten über historische Ereignisse festzuhalten und zu verbreiten, einschränkt".
Das HRMI wies auch darauf hin, dass die Annahme eines solchen Verbots gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verstößt, der wiederholt betont hat, dass eine offene Debatte über historische Fragen im öffentlichen Interesse liegt.
Der EGMR ist in dieser Frage konsequent: Jeder Staat muss seine Geschichte offen und unparteiisch diskutieren. Demnach ist die Suche nach der historischen Wahrheit ein integraler Bestandteil der Meinungsfreiheit, und Demokratien müssen freie Diskussionen über historische Themen von öffentlichem Interesse ermöglichen.
Das litauische Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass keine Meinung oder Ideologie als verbindlich angesehen und einer Person auferlegt werden kann und, dass der Staat in Bezug auf persönliche Überzeugungen neutral bleiben muss und kein Recht hat, verbindliche Ansichten festzulegen.
Das Parlament hat den vom Wirtschaftsministerium ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Verbraucherschutzgesetzes bereits zur parlamentarischen Prüfung angenommen. Derzeit wird der Entwurf von den Ausschüssen des Parlaments geprüft.