Weil das Jahr 2019 in Europa ein Wahljahr war, werden die Abgeordneten das Jahr auch mit einer letzten Wahl abschließen, nämlich mit der geheimen Abstimmung zur Wahl der, bzw. des Europäischen Bürgerbeauftragten. Die Abstimmung findet auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Dezember in Straßburg statt. Um sich für die Nominierung zu qualifizieren, müssen die Kandidatinnen und Kandidaten nachweisen, dass sie über die erforderliche Erfahrung verfügen und von mindestens 40 Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus mindestens zwei EU-Ländern unterstützt werden.
Die folgenden fünf Kandidaten haben bis zur Nominierungsfrist beide Schwellenwerte erreicht:
- Giuseppe Fortunato, derzeitiger Ombudsmann der Region Kampanien in Italien.
- Julia Laffranque, eine estnische Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
- Der Lette Nils Muižnieks, ehemaliger Kommissar des Europarates für Menschenrechte.
- Emily O'Reilly, derzeitige EU-Ombudsfrau und ehemalige irische Journalistin.
- Cecilia Wikström, ehemalige schwedische Europaabgeordnete.
Im nächsten Schritt werden die Kandidaten heute in einer öffentlichen Anhörung durch den Petitionsausschuss des EP befragt.
Welche Aufgaben hat die, bzw. der Europäische Bürgerbeauftragte?
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden von EU-Bürgern, EU-Ansässigen und in der EU niedergelassenen Organisationen über Probleme mit EU-Behörden oder anderen EU-Organen, wie unlauteres Verhalten, Diskriminierung, unnötige Verzögerungen oder unzulässige Verfahren. Das Büro des Bürgerbeauftragten kann auch von sich aus Untersuchungen einleiten. Es erstattet dem Europäischen Parlament jedes Jahr Bericht.
Wie stehen die Chancen der Kandidaten?
Quellen, die den Wahlprozess des Bürgerbeauftragten verfolgen und mit denen Liberties gesprochen hat glauben, dass es auf ein Kopf an Kopf Rennen zwischen dem im Juli 2014 gewählten derzeitigen Bürgerbeauftragten O'Reilly und der estnischen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Julia Laffranque hinauslaufen wird.
Auf die erste Anhörung folgt eine erste Abstimmungsrunde, nach der nur zwei Kandidaten in die zweite Runde auf der Plenarsitzung des EP am 18. Dezember in Straßburg geschickt werden. Die Abstimmungslogik des Europäischen Parlaments besteht darin, dass die Abgeordneten, die einen der anderen drei Kandidaten unterstützt haben, zwischen den beiden Kandidaten wählen werden, die in der zweiten Runde übrig bleiben. Es wird erwartet, dass O'Reilly vor der Abstimmung im Plenum die Stimmen der Abgeordneten besser mobilisieren können wird, um ihre Position für die nächsten fünf Jahre zu erhalten.
Was hat O'Reilly während ihres Mandats erreicht?
Die beiden promintentesten Fälle des EU-Büros des Bürgerbeauftragten der letzten Jahre waren der Fall, in dem der Ethikaussschuss die Entscheidung des ehemalingen Kommissars José Manuel Barrosos überprüfte, eine leitende Position bei der Bank Goldman Sachs einzunehmen. Das Büro des Bürgerbeauftragten kam zu dem Schluss, dass zwar dem Ruf der Kommission und der gesamten EU Schäden zugefügt worden seien, Barroso aber nicht gegen den Verhaltenskodex der EU-Kommissare verstoßen habe.
In einem zweiten Fall ging es um die Auswahl des Generalsekretärs der Europäischen Kommission. Das Ernennungsverfahren von Martin Selmayr führte zu einer Untersuchung des Bürgerbeauftragten, der letztlich die Kommission für ihre undurchsichtige Promotion des Top-Funktionärs Martin Selmayr rügte.
Aus EU-interner Sicht stärkten beide Untersuchungen den Ruf des Büros des Ombudsmanns, das seinen Sitz in Brüssel hat und rund 80 Mitarbeiter beschäftigt.
Dennoch sind einige Mitglieder des Europäischen Parlaments mit O'Reilly unzufrieden und wünschen sich eine andere Person in der Position. Kritische Stimmen argumentieren, das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten sei zwar für die Behandlung von Einzelfällen eingerichtet worden, die Institution habe jedoch in den letzten Jahren ihren Fokus von Einzelfällen auf Themen verlegt, die für einen größeren Personenkreis von Bedeutung seien. Gleichzeitig werden immer mehr Einzelfälle an den Gerichtshof der Europäischen Union weitergeleitet. So wurden beispielsweise arbeitsrechtliche Beschwerden über das Europäischen Amtes für Personalwesen (EPSO) an den EuGH weitergeleitet.