In Italien ist Abtreibung in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft legal. Zumindest heißt es so im Gesetz. In öffentlichen Krankenhäusern beschäftigte Ärzte haben allerdings das Recht, Abtreibungen aus Gewissensgründen zu verweigern. Etwa 70 Prozent der italienischen Ärzte (ca. 90% in einigen ländlichen Gebieten) nehmen dies in Anspruch, was eine sichere und legale Abtreibung für italienische Frauen fast unmöglich macht. Dieses Thema beschäftigt auch denUN-Menschenrechtsausschuss, der den Zugang zur Abtreibung auf seine Liste der Fragen in Bezug auf Italien aufgenommen hat.