Zentralisierte Datenbank
Am 25. Januar hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE) seinen Standpunkt zu dem vorgeschlagenen Europäischen Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige festgelegt.
Dabei handelt es sich um eine geplante zentralisierte EU-Datenbank mit Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen, die in einem Mitgliedstaat verurteilt wurden, m deren Hilfe die nationalen Behörden feststellen können, welche Mitgliedstaaten Informationen über frühere Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen besitzen, um dann zu beantragen, dass diese übermittelt werden.
Der Bericht des LIBE-Ausschusses wird bei den Verhandlungen mit dem Rat den Standpunkt des Parlaments definieren.
Gesichtsbilder & Fingerabdrücke
Der Ausschuss befürwortet die Erfassung von Fingerabdrücken für die Aufnahme in die Datenbank nur dann, wenn dies nach nationalem Recht vorgesehen ist (Änderungsantrag 28), während der Vorschlag der Kommission und der Standpunkt des Rates vorsehen, die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken für alle Straftaten verbindlich vorzuschreiben. Eine ähnliche Bestimmung wurde vom LIBE-Ausschuss in Bezug auf Gesichtsbilder eingefügt, obwohl diese sowohl im Vorschlag der Kommission als auch im Standpunkt des Rates als optional bezeichnet werden.
Sowohl das Parlament als auch der Rat sind gegen die von der Kommission vorgeschlagene Definition von Drittstaatsangehörigen (Änderungsantrag 23), die zur Aufnahme von Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft (EU- und Nicht-EU) in die Datenbank geführt hätte, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat verurteilt wurden. Die Daten über diesen Personenkreis sind jedoch bereits über das dezentrale System ECRIS verfügbar, ein Netzwerk, dass die Strafregister aller Mitgliedstaaten zusammenfasst.
Siehe: Council's general approach (Council document 15102/17, pdf) und Commission's proposal (COM(2017) 344 final, pdf)
Quelle: Statewatch