Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist das Rechtsmittel der NRO verwaltungsrechtlich unzulässig und wurde daher zurückgewiesen. Die NGOs sind mit der Abweisung sehr unzufrieden, aber sie sind froh, endlich Klarheit zu haben: NGOs müssen Waffenhandelslizenzen vor dem Zivilgericht anfechten.
Lange Zeit war unklar, ob Menschenrechtsorganisationen Waffenhandelslizenzen vor Gericht anfechten können und wenn ja, an welches Gericht sie sich wenden sollten.
Menschenrechte und Waffenhandel
Im Jahr 2002 stellten eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, darunter PAX und Stop Wapenhandel, vor dem Zivilgericht eine Waffenhandelslizenz in Frage. Der zivilrechtliche Richter, der den Fall leitete, entschied, dass Zivilgericht sei nicht das richtige Forum und die Lizenz hätte vor einem Verwaltungsrichter angefochten werden sollen.
Im Jahr 2015 wandten sich die PILP-NJCM, PAX und Stop Wapenhandel gegen die Gewährung einer Waffenhandelslizenz durch die niederländische Regierung an Ägypten. Nach Angaben dieser Organisationen hätte die Lizenz nicht erteilt werden dürfen. die Regierung hat die Menschenrechtssituation nicht oder nur unzureichend berücksichtigt und auch die Beteiligung Ägyptens an der Blockade des Jemen wurde nicht vollständig berücksichtigt.
Bei der Erteilung von Waffenhandelslizenzen sind die Niederlande verpflichtet, die Menschenrechtssituation und die Einhaltung des Völkerrechts in den Zielländern zu untersuchen. Nach Angaben von PILP-NJCM hat die Regierung diese Untersuchung nicht ausreichend durchgeführt. PAX und Stop Wapenhandel halten die Waffenhandelslizenz für die Situation im Nahen Osten für schädlich.
Fehlentscheidungen
In diesem langwierigen Fall gingen die NGOs innerhalb von zwei Jahren viermal vor Gericht. Die Organisationen sind der Auffassung, dass es möglich sein sollte, eine Diskussion über die Rechtmäßigkeit einer Lizenz zu führen, wenn die Regierung den Waffenhandel lizenziert, während die Menschenrechte auf dem Spiel stehen. Dennoch wurden ihre Fälle für unzulässig erklärt. Die neue niederländische Zollgesetzgebung auf der Grundlage des Zollkodex der Union würde das Verwaltungsrecht in solchen Gerichtsverfahren außer Kraft setzen, da die NGOs nicht "direkt und individuell" von der Lieferung von Waffen betroffen sind.
Die NGOs können dieser Entscheidung nicht zustimmen, da das Verwaltungsrecht unter anderem noch ähnliche Gerichtsverfahren erlaubt, die von Waffenhändlern und der Regierung eingeleitet wurden. Außerdem, weil das europäische Recht Abschnitte der niederländischen Verwaltungsgesetzgebung, die es den Organisationen erlaubt hätten, die Lizenz anzufechten, außer Funktion gesetzt hat.
Die NGOs sind enttäuscht, dass sie diesen Fall aus verfahrenstechnischen Gründen verloren haben. Da der Fall aus diesem Grund abgewiesen wurde, erörterte der Richter die wesentlichen Argumente gegen diese spezifische Waffenhandelslizenz nicht. Dennoch ist es wichtig, dass wir jetzt Klarheit haben: NRO, die eine Waffenhandelslizenz anfechten wollen, müssen sich an das Zivilgericht wenden.