Der Seimas-Ausschuss für Menschenrechte diskutierte am 20. September den Entwurf eines Gesetzes „über den Schutz des pränatalen Lebens“. Sollte der Ausschuss den Entwurf genehmigen, wird er an zur Beratungen an das Parlament weitergegeben. Der Gesetzentwurf von 2013 ist ein Versuch, Abtreibungen zu verbieten, solange weder Gesundheit noch das Leben der Frau gefährdet ist und es keine Gründe zu der Annahme gibt, dass die Schwangerschaft das Resultat einer Vergewaltigung ist. Derzeit sind Abtreibungen in Litauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.